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PKW-MAUT : Externe Berater entwarfen Milliarden-Vertrag

Untersuchungsausschuss befragt Ministeriumsmitarbeiter

16.03.2020
2023-08-30T12:38:15.7200Z
3 Min

Manchmal kann die Aufgabe für die Mitglieder eines Untersuchungsausschusses frustrierend sein. Zum Beispiel dann, wenn ihnen ein Zeuge gegenübersitzt wie Philipp v. C., der von 2015 bis Anfang 2019 als Referent im Bundesverkehrsministerium arbeitete und dabei von Herbst 2017 bis Mitte 2018 auch Aufgaben im Zusammenhang mit der PKW-Maut übernahm. Bei der Befragung im 2. Untersuchungsausschuss ("PKW-Maut") konnte sich der Jurist partout an nichts erinnern - weder an Abläufe im Ministerium noch an Schriftstücke mit seiner Unterschrift oder an die Teilnahme an wichtigen Sitzungen, bei denen es beispielsweise um eine Risikobewertung der politisch brisanten Infrastrukturabgabe ging.

Rechtsfragen Dabei hätten die Ausschussmitglieder gern mehr erfahren über europa- und vergaberechtliche Fragen, die neben haushaltsrechtlichen Aspekten den Inhalt des Untersuchungsgegenstandes bilden. Einblicke in die Abläufe im Verkehrsministerium boten die Ausführungen des Zeugen Christian K., der seit Jahren als Referent im Bundesverkehrsministerium arbeitet. Sein Schwerpunkt sei zwar die LKW-Maut, erläuterte der Jurist; bis Ende 2018 sei er aber auch immer wieder mit Aspekten der PKW-Maut befasst gewesen. Allerdings habe er mit der LKW-Maut meist so viel zu tun gehabt, dass er heute staune, "dass ich überhaupt noch ein paar Zeitbrocken für die PKW-Maut erübrigen konnte". Im Ministerium seien lediglich drei Personen mit der Vorbereitung der PKW-Maut beschäftigt gewesen, während gleichzeitig etwa 30 externe Berater dafür tätig gewesen seien, sagte K. Auch die Entwürfe für den 2018 geschlossenen Betreibervertrag seien "komplett aus der Feder der externen Berater gekommen". Dass er als Referent Ende 2018 ein Papier zur Vorbereitung des fast zwei Milliarden Euro schweren Betreibervertrags unterschrieb, begründete er damit, dass sein Referat StV 10 zu diesem Zeitpunkt weder eine Leitung noch eine stellvertretende Leitung gehabt habe und er der dienstälteste Referent gewesen sei.

Gefragt wurde der Zeuge auch, wie das Verkehrsministerium mit der Situation umging, dass 2018 kein zuschlagsfähiges Angebot für den Bereich Kontrolle vorlag. Lediglich die Bietergemeinschaft aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom hatte ein Angebot unterbreitet; dieses lag aber um rund eine Milliarde Euro über dem haushaltsrechtlichen Rahmen. Aus diesem Grund sei man in Gespräche mit der für die LKW-Maut zuständigen bundeseigenen Toll Collect eingetreten, sagte K. Ziel sei es gewesen, "die Kapazitäten und das Knowhow von Toll Collect zu nutzen" und so die Kosten zu senken.

Geplant war demnach, die Terminals von Toll Collect auch für die PKW-Maut zu verwenden. Auf die Frage, warum man nicht schon früher auf diese Lösung gekommen sei, erklärte der Zeuge, er habe sich ursprünglich gegen diese Variante ausgesprochen, um im Fall von Problemen Streit zwischen Toll Collect und den Betreibern der PKW-Maut zu vermeiden. In der gegebenen Situation habe der Einbezug von Toll Collect aber die Möglichkeit geboten, den Kostenrahmen von knapp zwei Milliarden Euro einzuhalten.

Europarechtliche Fragen standen im Mittelpunkt der Vernehmung von Nina W., die bis Ende 2017 das Referat EA 4 (Recht der EU) des Bundeswirtschaftsministeriums leitete. Dieses Referat ist für die Koordinierung aller gegen die Bundesrepublik gerichteten Vertragsverletzungsverfahren bis zur Einreichung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zuständig.

"Knackpunkt war von Anfang an, ob eine mittelbare Diskriminierung vorlag", erklärte W. Genau eine solche mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit erkannte im Juni 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH), als er das Maut-Gesetz für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärte. "Wir haben das europarechtliche Risiko gesehen, es aber für vertretbar gehalten", sagte die Zeugin. Grundsätzlich habe das Wirtschaftsministerium das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleitet. Allerdings habe ihr Referat stets klar gemacht, dass die Erhebung der Maut gesetzlich nicht an die Reduktion der Kfz-Steuer gekoppelt dürfe, sondern dass es dafür (wie dann auch umgesetzt) zwei Gesetze brauche.