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geologie : Transparenz bei der Endlagersuche

Experten streiten über Umgang mit Daten

16.03.2020
2023-08-30T12:38:15.7200Z
3 Min

Es klingt etwas sperrig und recht unspektakulär: Das Geologiedatengesetz, mit dem die Bundesregierung eine "Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme" schaffen will. Doch das geplante Regelwerk birgt Sprengkraft - schließlich geht es im weiteren Sinn auch um die Fragen, wo in Deutschland sich Atomendlager und Atomzwischenlager anbieten. Darum reißt sich bekanntlich keiner. Die Abgeordneten scheinen so uneins, dass sie das Thema in der vergangenen Woche von der Tagesordnung strichen. Eigentlich sollte das Gesetz (19/17285) abschließend beraten werden.

Experten hatten zudem darauf gedrungen, das Gesetz rasch zu verabschieden. Zugleich wurde in einer öffentlichen Anhörung deutlich, dass auch unter Fachleuten die Meinungen auseinandergehen, wie transparent mit den Daten umgegangen werden solle.

So forderte Edo Günther vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, es müssten alle Daten veröffentlicht werden, die für die Suche, die Auswahl und das Ausscheiden eines Standorts zur Lagerung von hochradioaktiven Abfällen erforderlich sind. Unternehmen dürfe keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Vorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Umgang mit den Daten eingeräumt werden. Er sprach sich für ein Moratorium bei der Standortsuche aus, sollte das Gesetz nicht die Veröffentlichung aller relevanten Daten weit vor dem dritten Quartal 2020 ermöglichen.

Andreas Tschauder vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium unterstrich, die Entscheidung der staatlichen Stellen hinsichtlich einer öffentlichen Bereitstellung privat erhobener geologischer Daten bewirke einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Diese Entscheidung müsse durch Gerichte überprüfbar sein. Da die Bereitstellung von Daten nicht wieder rückgängig gemacht werden könne, müssten die Entscheidung zugestellt werden sowie Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben.

Laut Rechtsanwalt Hartmut Gaßner sollte die öffentliche Zugänglichkeit aller Geologiedaten, die für eine nachvollziehbare Standortsuche für ein Endlager erforderlich sind, klar geregelt werden. Er sprach sich gegen eine einzelfallbezogene und zeitaufwändige Ermittlung und Abwägung von Interessen durch die BGE oder Verwaltungsgerichte aus. Der für einen Interessenausgleich erforderliche Schutz der Daten könne durch ein Verbot der gewerblichen Nutzung dieser Daten erreicht werden.

Klaus Töpfer, Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums, sagte, das Gesetz müsse vorgeben, dass alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten unverzüglich bereitgestellt werden. Dabei solle die öffentliche Bereitstellung der Regelfall sein. Transparenz sei eine zentrale Vorgabe für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Gesetzgeber müsse zeigen, dass er die Bürger ernst nimmt.

Das Geologiedatengesetz soll das bisherige Lagerstättengesetz ablösen und kategorisiert verschiedene Datenarten, an die sowohl die Vorschriften zur Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden als auch die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung dieser Daten anknüpfen. Laut Regierung ist die dauerhafte Verfügbarkeit geologischer Daten von zentraler Bedeutung für zahlreiche geologische Aufgaben des Bundes und der Länder sowie für privatwirtschaftliche Interessen am geologischen Untergrund, die wie die Rohstoffgewinnung oder die Energiegewinnung im öffentlichen Interesse liegen. Zu den geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder zählten unter anderem die Entwicklung von Planungsgrundlagen zur umweltverträglichen Nutzung des Untergrunds, die Untersuchung und Bewertung geologischer und geotechnischer Gefahren sowie anthropogener Schäden und die Suche und Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen.