Piwik Webtracking Image

Wohnen : Entlastung bei den Heizkosten

27.04.2020
2023-08-30T12:38:16.7200Z
2 Min

Empfänger von Wohngeld sollen künftig gezielt bei den Heizkosten entlastet werden. Der Bundestag verabschiedete dazu in der vergangenen Woche ein Gesetz, das vorsieht, das Wohngeldvolumen mit dem Einstieg in die Kohlendioxid-Bepreisung um zehn Prozent zu erhöhen. Für das "Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz" (19/17588) stimmten alle Fraktionen außer der FDP, die sich enthielt.

Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung das Wohngeld um eine CO2-Komponente erweitern. Damit sollten soziale Härten vermieden werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf eine nach Haushaltsgröße gestaffelte Komponente vor. "Mit dem Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme soll die Entlastung der Wohngeldhaushalte ab dem 1. Januar 2021 erfolgen." Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, sollen um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Von der Maßnahme würden 2021 etwa 665.000 Haushalte profitieren, schätzt die Bundesregierung.

Von der Unionsfraktion hieß es dazu, den steigenden Heizkosten werde so auf pragmatische Weise Rechnung getragen. Differenzierungen seien je nach Haushaltsmitgliedern vorgesehen, was sinnvoller und unbürokratischer als eine Herangehensweise über die Art der Heizung sei. Die SPD-Fraktion erklärte, nun würden die von der CO2-Bepreisung besonders Betroffenen entlastet.

Die AfD-Fraktion begründete ihre Zustimmung damit, dass es das Mindeste sei, Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten, auch wenn das Klimapaket an sich zu kritisieren sei. Die FDP-Fraktion erklärte, das Gesetz lasse grundsätzliche Probleme ungelöst, etwa der CO2-Emissionen im Gebäudebestand. Von der Linksfraktion hieß es, man begrüße die vorgesehen Kompensation, hätte allerdings einer weiter reichende Klimakomponente befürwortet. Die Grünen schließlich erklärten, man müsse über eine Dynamisierung der Maßnahmen nachdenken.