Recht : Unabhängige Ermittler
Grünes Licht für Gesetz zu EU-Staatsanwaltschaft
Der Bundestag hat den Weg für die Umsetzung der EU-Verordnung "zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft" vom Oktober 2017 frei gemacht. Gegen die Stimmen der AfD billigte das Parlament vergangene Woche den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17963) bei Enthaltung der Linken.
Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) handelt es sich laut Vorlage um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Zuständig ist die EUStA "für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union", wie die Bundesregierung erläutert.
Die EUStA-Verordnung war im November 2017 in Kraft getreten. Gemäß ihrem Artikel 120 kann die Europäische Staatsanwaltschaft ihre operative Arbeit den Angaben zufolge frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung aufnehmen. Das Datum der Arbeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft wird laut Bundesregierung von der EU-Kommission durch Beschluss festgelegt. Voraussetzung dafür sei, dass die EUStA zu dem von der Kommission festzulegenden Datum "in vollem Umfang funktionsfähig ist".
Die Verordnung ist in Deutschland unmittelbar anzuwenden. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedurfte es laut Bundesregierung noch zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen.