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EINBÜRGERUNG : Dauerthema Doppelpass

Mit ganz unterschiedlichen Vorstellungen will die Opposition das Staatsangehörigkeitsrecht ändern

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
3 Min

Es ist ein Aufregerthema, das dem Bundestag wie auch den Menschen im Lande schon viele hitzige Diskussionen beschert hat: das Staatsbürgerschaftsrecht. 20 Jahre nach der damals heftig umstrittenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unter Rot-Grün dringt die Opposition erneut auf weitreichende Änderungen des Regelwerks. Wenig überraschend folgen AfD, FDP, Linke und Grüne dabei teilweise ganz gegensätzlichen Stoßrichtungen, wie ihre jeweiligen Vorlagen zeigen, über die das Parlament vergangene Woche debattierte - entsprechend kontrovers, versteht sich.

Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt wurde dabei ein bereits aus dem Jahr 2017 stammender Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/86), der auf eine Rückkehr zur bis 2014 geltenden Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht abzielte. Darin verwies die Fraktion darauf, dass das deutsche "Staatsbürgerschaftsrecht nach Abstammung" im Jahr 2000 "durch ein Staatsbürgerschaftsrecht nach Geburtsort erweitert" wurde, wobei eine Doppelstaatigkeit seitdem hier geborener Kinder ausländischer Eltern mit der sogenannten Optionspflicht zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr endete. Seit 2014 werde diese Doppelstaatlichkeit indes "auf Dauer gewährt", was "automatisch zu einer großen und wachsenden Anzahl doppelstaatiger Personen" führe.

"Gerade der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften", sagte Gottfried Curio (AfD) in der Debatte, müsse aber die Ausnahme bleiben. Zugleich warnte er vor den "Schattenseiten der Vielfalt", die keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffe: "Kultur- und Sprachbarrieren führen zu Abkapselung und wachsenden Parallelgesellschaften", beklagte er.

Thorsten Frei (CDU) machte indes deutlich, dass die Optionspflicht mitnichten abgeschafft sei, sondern nur für in Deutschland auch aufgewachsene Kinder nicht greife. Für die Union sei gleichwohl klar, dass sie auch in Zukunft den Grundsatz beibehalten wolle, Mehrstaatigkeit zu verhindern: "Wir wollen, dass das die Ausnahme bleibt und nicht die Regel wird". Schließlich sei die Staatsbürgerschaft "mehr als ein Stück Papier, das über Aufenthaltsrechte entscheidet".

»Keine Rabatte« FDP, Linke und Grüne plädieren dagegen in ihren Anträgen, über die das Parlament erstmals debattierte, für eine - unterschiedlich weitreichende - Hinnahme von Mehrstaatigkeit. So fordert die FDP-Fraktion in ihrem Antrag (19/19513), "die Mehrstaatigkeit im Falle einer Einbürgerung grundsätzlich zuzulassen". Dabei sollten sich Einwanderer aber "nach spätestens zwei Generationen" in der Regel für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, betonte Linda Teuteberg (FDP). Auch müsse die Verleihung der Staatsangehörigkeit "Ergebnis und Ziel" einer gelungenen Integration sein und nicht ein Vorschuss in der Hoffnung auf mögliche zukünftige Integrationsleistungen. Dabei dürfe es bei den Integrationsanforderungen wie Sprachkenntnisse, Achtung von Werte- und Rechtsordnung sowie Bestreitung des Lebensunterhalts "keine Rabatte" geben.

Deutlich weiter gehen die Vorstellungen von Linken und Grünen. Die Linke, sagte ihre Abgeordnete Gökay Akbulut, fordere mit ihrem Antrag (19/19484) "eine Einbürgerungsoffensive, bei der Mehrstaatsangehörigkeiten generell akzeptiert werden, die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt in Deutschland verliehen wird und Menschen, die sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihren Lebensmittelpunkt hier haben, das Recht auf Einbürgerung bekommen". Dabei soll der Anspruch auf Einbürgerung dem Antrag zufolge unabhängig vom Einkommen oder sozialen Status der Betroffenen bestehen und der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht ausschlaggebend sein. "Die Fähigkeit zur einfachen alltagstauglichen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache ist ausreichend", heißt es in der Vorlage weiter.

Wie Die Linke plädieren auch die Grünen in ihrem Antrag (19/19552) unter anderem dafür, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben werden kann, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Alles andere mache "hier geborene und aufgewachsene Menschen zu Ausländern im eigenen Land", argumentierte Filiz Polat (Grüne). Auch müsse "endlich Schluss sein mit den Deutschen auf Probe", weshalb ihre Fraktion "die vollständige Abschaffung des Optionszwangs und die Ermöglichung von Mehrstaatigkeit" fordere. Vielfalt sei "nicht nur ein Zugewinn", konstatierte sie, "sondern unsere Stärke und essenziell für die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratie".

Einwanderungsland Dass in der Koalition auch Union und Sozialdemokraten in der Debatte unterschiedlichen Vorstellungen folgen, ließ Helge Lindh (SPD) erkennen. Für ihn geht es "auch darum, dass sich ein Einwanderungsland zu sich selbst bekennt" - was bedeute, "nach Regeln und klaren Standards Staatsangehörigkeit zu ermöglichen". Man sei jedoch "manchmal zu gut darin, Staatsangehörigkeit zu verhindern". Deshalb müsse "insbesondere ein Kriterium sein, Realität anzuerkennen, und das heißt: Anerkennung von Mehrstaatlichkeit".