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FAMILIE : Recht auf Beratung

Bundestag verabschiedet Adoptionshilfe-Gesetz

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
1 Min

Bei der Adoption von Kindern gibt es künftig einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen. Bei Stiefkindadoptionen hingegen wird eine Beratungspflicht eingeführt. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/16718) verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (19/19596) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen, die die Gesetzesnovelle prinzipiell begrüßten, enthielten sich der Stimme.

Das Gesetz sieht vor, dass Adoptionsvermittlungsstellen eine Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie müssen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Für Adoptionsbeschlüsse im Ausland wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren eingeführt.

FDP, Linke und Grüne monierten übereinstimmend, dass durch die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen lesbische Ehepaare und eingetragene Partnerschaften benachteiligt würden, da der nichtleiblichen Mutter nach dem Abstammungsrecht nur der Weg der Stiefkindadoption offen stehe. Diese Kritik wird auch von der SPD geteilt. Die AfD lehnte die Pflichtberatung bei Stiefkindadoption prinzipiell als unverhältnismäßig ab.