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NACHRICHTENDIENSTE : Zank um die Kontrolle

FDP will Parlamentsbeauftragten

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
2 Min

Die FDP stößt im Bundestag mit der Forderung nach Schaffung des Amtes eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten auf wenig Gegenliebe bei den anderen Fraktionen. Dies wurde vergangene Woche bei der ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion (19/19502) deutlich. Danach soll die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste auch künftig im Kern im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) stattfinden, doch "durch das neu geschaffene Amt um den bislang vernachlässigten Aspekt der präventiven Kontrolle ergänzt" werden. Der Beauftragte soll laut Vorlage vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden und uneingeschränkten Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Dienste haben sowie ein Zugangsrecht beispielsweise zu nachrichtendienstlichen Besprechungen im Kanzleramt.

Damit schaffe man ein "echtes Frühwarnsystem in der parlamentarischen Kontrolle", sagte Benjamin Strasser (FDP). Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil vom 19. Mai zum BND-Gesetz (1 BvR 2835/17) bestätigt, "dass wir die Zügel bei der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste deutlich anziehen müssen".

Thorsten Frei (CDU) erwiderte, die Karlsruher Richter hätten "nichts zur parlamentarischen Kontrolle gesagt, sondern zur administrativen und zur gerichtsnahen". Deshalb habe man nichts im Bereich der parlamentarischen Kontrolle zu ändern, die "vorbildlich" erledigt werde.

Uli Grötsch (SPD) befürwortete demgegenüber mehr parlamentarische Kontrolle der Dienste, "aber nicht durch einen Nachrichtendienstbeauftragten, sondern durch den Ausbau und eine Vernetzung der jetzt schon bestehenden Organe". Auch André Hahn (Linke) wandte sich gegen die Einrichtung eines eigenständigen Nachrichtendienstbeauftragten, da man "keine weitere Zersplitterung der Kontrollgremien" brauche.

Roman Reusch (AfD) betonte, dass das Parlament die Kontrolle über die Regierung ausübe und "kein administrativer Mensch, mag er auch noch so toll gewählt sein". Konstantin von Notz (Grüne) lehnte ebenfalls "diesen Beauftragten mit seinen schweren Eingriffen in durch das Grundgesetz dem Parlament vorbehaltene Rechte" ab.

Mit dem Gesetzentwurf überwies das Parlament auch einen Antrag der FDP-Fraktion (19/19509) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht am 19. Mai die Regelungen zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) "für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt" habe. Der Gesetzgeber habe bis Ende 2021 Zeit, Neuregelungen zu dieser Fernmeldeüberwachung sowie zu weiteren für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zu treffen. "Diese Gelegenheit sollte er auch nutzen, um die Kontrolle der Nachrichtendienste umfassend neu zu strukturieren und effektiver zu gestalten", heißt es in dem Antrag weiter.