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Entwicklung : Handel auf Augenhöhe

Mehr Engagement bei Rechtsberatung

22.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
1 Min

Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses befürworten einen Beitritt Deutschlands als Vollmitglied zum Beratungszentrum für das Recht der Welthandelsorganisation (WTO, ACWL). Einem Gesetzentwurf (19/19384) der Bundesregierung, der dafür die rechtlichen Grundlagen legt, stimmten die Fraktionen mit einer Gegenstimme vergangene Woche im Ausschuss zu.

Deutschland ist seit 2017 einziges assoziiertes Mitglied des ACWL, dem außerdem elf Industrieländer und 37 Entwicklungsländer als Vollmitglieder angehören. Das 1999 gegründete und von der WTO unabhängige Zentrum leistet Entwicklungs- und Schwellenländern anwaltlichen Beistand in Handels-Streitbeilegungsverfahren und organisiert Kurse in WTO-Recht.

Das Zentrum sei "international anerkannt für seine guten und kostengünstigen Leistungen", betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU). Eine Vollmitgliedschaft biete Gestaltungsmöglichkeiten für Deutschland und stärke das multilaterale regelgebundene Handelssystem.

Es sei gut, die Kapazitäten der Entwicklungsländer bei Verhandlungsrunden der WTO zu stärken, urteilte auch ein Vertreter der SPD. Aus Union und FDP hieß es, die Unterstützung in Rechtsfragen sei wichtig, um über Handelsfragen gleichberechtigt und kooperativ verhandeln zu können.

Die AfD-Fraktion interessierte sich für die Inanspruchnahme des Beratungszentrums und Lücken bei der Rechtsdurchsetzung. Nach Ansicht der Linksfraktion besteht ein großer Bedarf an den Leistungen des Beratungszentrums. Bündnis 90/Die Grünen lobten, das nach der langjährigen Schwächung der WTO die Notwendigkeit einer multilateralen Organisation für Handelsrecht erkannt worden sei.