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Regulierungsversuche : Von Freiwilligkeit bis Zwang

Bereits 2014 verpflichtete sich die Fleischbranche zu einem Verhaltenskodex

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
2 Min

Es wurde als Meilenstein gefeiert: Am 1. August 2014 hatten sich die Tarifparteien der Fleischindustrie erstmals auf den Abschluss eines gestuften Mindestlohns, ausgehend von 7,75 Euro je Stunde, geeinigt. Bis dahin hatte die Fleischwirtschaft kaum Tarifstrukturen, bis Ende 2013 existierte kein Flächentarifvertrag. Dass aber der Lohn der Schlachthofmitarbeiter oft in keinem Verhältnis zu der körperlichen Belastung der Arbeit dort steht, war vor sieben Jahren schon ein - natürlich nur zeitweise - viel diskutiertes Thema. Auch, dass viele der Mitarbeiter von Arbeitgebern in Ausland vorübergehend nach Deutschland entsendet werden und dies die Kontrolle der Konditionen dieser Arbeitsverhältnisse sehr erschwert.

Nach langen Verhandlungen wurde die Branche 2014 als neunte Branche in den Katalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen, indem der ausgehandelte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Damit verbunden: die Einhaltung der dort fixierten Standards zu Bezahlung und Arbeitsschutz. Dieser Tarifvertrag lief Ende 2017 aus. Den von den Tarifparteien ausgehandelten Anschlussvertrag wollte das Bundesarbeitsministerium 2018 jedoch nicht für allgemeinverbindlich erklären. Das Ministerium hatte Sorge, dass die dort festgelegte Pauschale für die Vergütung von Umkleidezeiten zur Unterschreitung des vereinbarten Mindestlohns genutzt würde. Seither gilt zwar der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro, über die Arbeitsbedingungen vor Ort sagt auch dies aber wenig aus.

Und dass der Vertrag von 2014 die Missstände in vielen Schlachthöfen nicht beseitigt hatte, zeigt der im selben Jahr verabschiedete Verhaltenskodex, mit dem die Branche sich verpflichtete, sich "für eine angemessene Unterbringung der Beschäftigten einzusetzen" und vorgeschriebene Schutzausrüstung sowie notwendiges Werkzeug, wie den Messerkoffer, durch die Arbeitgeber zu stellen.

Auch dies reichte offenbar nicht. Denn 2015 einigte sich die Branche - wieder auf freiwilliger Basis - auf eine "Selbstverpflichtung". Dazu gehörte unter anderem das Ziel, den Anteil der Stammbelegschaft in den Betrieben zu erhöhen und die ausländischen Arbeitnehmer in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, mit allen dazugehörigen Rechten.

Die nächste Diskussionswelle schwappte zwei Jahre später in die Fabriken, wieder wurden im Bundestag ausbeuterische Methoden beklagt. Das Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie (GSA-Fleisch) passierte das Parlament mit dem Ziel, den kriminellen Methoden vieler Subunternehmen das Handwerk zu legen und den dort angestellten Beschäftigten zu ihrem Recht zu verhelfen.