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Recycling : Auf halber Strecke

Kritik an geplanten Änderungen im Abfallrecht.

06.07.2020
2023-09-15T14:41:06.7200Z
2 Min

Der steigende Anteil der Abfallmengen, insbesondere bei Verpackungen verdeutlicht den Handlungsbedarf. Das machte Vera Susanne Rotter von der Technischen Universität Berlin vergangene Woche während einer Anhörung im Umweltausschuss deutlich. Vor allem in Detailfragen stieß der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (19/19373) auf Kritik. Rotter betonte, dass sich wenig getan habe, obwohl die Abfallvermeidung und das Ziel der hochwertigen Verwertung bereits in der Vergangenheit Priorität gehabt hätten.

Mit dem Gesetzentwurf sollen das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden und die Einwegkunststoff-Richtlinie umgesetzt werden. Eingeführt wird auch eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, durch die retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.

Kritik von Sachverständigen

Torsten Mertins (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) kritisierte, dass durch die geplante Ausweitung der freiwilligen Rücknahmen und das Fehlen eines Klagerechts die Gewichte zwischen kommunaler und privatwirtschaftlicher Abfallentsorgung einseitig zulasten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verschoben werden könnten.

Benjamin Peter vom Handelsverband Deutschland kritisierte, dass die Novelle Regelungen enthalte, die den Handel "deutlich beeinträchtigen und weit über die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie hinausgehen". Insbesondere die neu eingeführten Obhutspflichten und die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung seien abzulehnen.

Die Novelle könne einen erheblichen Beitrag zu einem funktionierenden Kreislaufwirtschaftsgesetz leisten, sagte Sascha Roth vom Naturschutzbund Deutschland. Er bedauere jedoch, dass der Entwurf auf "halber Strecke" zu einer echten Kreislaufwirtschaft stehen bleibe. Roth forderte, die Verpflichtung zum Recycling von Siedlungsabfällen bis 2035 auf 90 Prozent zu erhöhen. Diese sei zu niedrig angesetzt.