Piwik Webtracking Image

Vor 30 Jahren... : Wiedergeburt der neuen Länder

20.07.2020
2023-08-30T12:38:20.7200Z
1 Min

22.7.1990: Volkskammer beschließt Ländereinführungsgesetz. Wenn ein Parlament an einem Sonntag zusammentritt, muss der Anlass ein besonderer sein. Am 22. Juli 1990, einem Sonntag, tagte die DDR-Volkskammer. Auf der Agenda: die Wiedereinführung der Länder, die 1952 abgeschafft worden waren - um, wie es damals hieß, das alte, vom kaiserlichen Deutschland stammende föderale System aufzulösen zugunsten eines Verwaltungsaufbaus im Sinne des "demokratischen Zentralismus".

38 Jahre später sollten die Länder also als Grundlage eines geeinten Deutschlands wiedergeboren werden - im Wesentlichen in den Grenzen von 1952. Dennoch war bei einigen Kreisen die Landeszugehörigkeit umstritten.

Außerdem wurde darüber debattiert, wo die Regierungen der neuen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihren Sitz haben sollten. Und selbst über die Anzahl der neu zu bildenden Länder herrschte anfangs keine Einigkeit. So wurde auch über eine Struktur mit nur vier oder zwei Ländern nachgedacht. In der Nacht auf Montag verabschiedeten die Abgeordneten schließlich die Verfassungsänderung - die fünf Länder vorsah - mit der nötigen Zweidrittelmehrheit. Ursprünglich sollte das entsprechende Gesetz am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Im Einigungsvertrag wurde der Tag jedoch auf den 3. Oktober vorgezogen. Am Einheitstag wurden auch der Ost- und der Westteil Berlins zusammengelegt. West-Berlin war vor 1990 offiziell kein Bundesland, faktisch galt es aber als solches. Das vereinte Berlin war daher nicht Teil der "Neuen Länder". Benjamin Stahl