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amri-Ausschuss : Behördliche Wissenslücken

Zeuge schildert kuriose Namensangaben von Islamisten

21.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
3 Min

Wenn sich einer schon "Ahmed al Masri" nennt. Für Thomas Beck "ein Umstand, der mich regelmäßig erbost". Schließlich - was soll das heißen? "Ahmed der Ägypter", weiter nichts: "Genau so gut könnte ich mich als 'Thomas der Deutsche' vorstellen." Das weiß natürlich nicht jeder. Ein Vorwurf ist den Beschäftigten diverser deutscher Ausländerbehörden also nicht zu machen, die es unbesehen für bare Münze nahmen, als ein Asylbewerber, der in Wahrheit Anis Amri hieß, sich ihnen als "Ahmed al Masri" andiente. Eine auf diesen Namen ausgestellte Duldungsbescheinigung fand sich nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Führerhaus des Lastwagens, mit dem der Täter den Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche überrollt hatte.

Eigenwillige Namen Dem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Beck, hätte Amri so leicht nichts vormachen können. Der Mann kennt sich aus mit der gelegentlich eigenwilligen Namensgebung der Islamisten. In seinen Akten wimmelt es von "al-Masris", "al-Almanis", "al-Bagdadis", "al-Tounsis" und wie sie zu heißen vorgeben. Seit Anfang 2014 steht der heute 64-jährige Beck an der Spitze der Terrorismusabteilung der Bundesanwaltschaft, ist seit Mitte 2018 ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts. In dieser Eigenschaft führte er nach dem von Amri verübten Attentat am 19. Dezember 2016 die Oberaufsicht über die Ermittlungen.

Der Berliner Anschlag verschaffte dem Bundesanwalt Beck, wie er in der vorigen Woche im Untersuchungsausschuss erläuterte, freilich Gelegenheit, sich noch über andere, im Ergebnis gravierendere behördliche Wissenslücken zu wundern. Bei einem Krisentreffen von Justizvertretern aus Bund und Ländern am 3. März 2017 habe sich herausgestellt, dass außer in Berlin keine Generalstaatsanwaltschaft über die Zahl der islamistischen Gefährder in ihrem Zuständigkeitsbereich im Bilde gewesen sei. Es fehlte an Kommunikation und Kooperation zwischen den Justizbehörden der Länder und den jeweiligen Landeskriminalämtern, es fehlte an Transparenz und Vernetzung. Vor dem Ausschuss sprach Beck von einem "Amri-Defizit der Justiz", das dringend aufzuarbeiten gewesen sei.

Schnellreform Dies sei im Frühjahr 2017 in relativ kurzer Frist geschehen. Die zwischen Februar und Mai beschlossenen und umgesetzten Veränderungen seien "die schnellsten und effektivsten Strukturmaßnahmen in der Justiz" gewesen, "die ich in meiner Dienstzeit bundesweit erlebt habe". Nach dem Sondertreffen Anfang März sei auf einer regulären Konferenz der "AG Extremismus" am 10. und 11. April 2017 eine Vorlage entstanden, die mit den gemeinsamen "Weimarer Beschlüssen" des Generalbundesanwalts und der Generalstaatsanwaltschaften der Länder am 23. Mai in Kraft getreten sei. Seither gebe es erstmals ein auf Dauer etabliertes "justizielles Gefährdermanagement".

Die Frage, die sich nach dem Anschlag gestellt habe, sei ja gewesen: Wie hätte es gelingen können, den Attentäter zeitig zu stoppen? Becks Antwort: Indem man die diversen Ermittlungen wegen kleinerer Delikte, die in mehreren Länder gegen Amri anhängig waren, bei einer Staatsanwaltschaft vereinigt hätte, um mit dem Gewicht eines gebündelten Verfahrens womöglich einen Haftbefehl zu erwirken. Beck sprach vom "Al-Capone-Prinzip", nach dem legendären Chicagoer Gangster der 1920er Jahre, der nie wegen Mordes, Erpressung und Bandenkriminalität, schließlich aber wegen einer Steuersache hinter Gitter kam. Im Fall Amri sei das unterblieben, "weil niemand die Informationen zielgerichtet zusammengeführt hat". Ein "strukturelles Defizit", meinte Beck.

Nach dem Anschlag waren sich die Zuständigen schnell einig, dass als Konsequenz nun auch bei den Justizbehörden der Länder "Staatsschutzzentren" einzurichten seien, die untereinander und mit den Polizeibehörden sowie mit der Bundesanwaltschaft steten Kontakt halten sollten. Das in den "Weimarer Beschlüssen" festgezurrte "Gefährdermanagement" beruhe im Übrigen auf drei Säulen. Zum einen sei in jedem Einzelfall der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu prüfen. Lasse ein solcher Verdacht sich nicht auf Anhieb erhärten, würden Ermittlungen wegen geringfügigerer Delikte bei einer Generalstaatsanwaltschaft gebündelt. Drittens unterlägen Gefährder auch nach einer Haftentlassung einer schärferen Aufsicht, bis hin zu der Verpflichtung, Fußfesseln zu tragen.

Eine große Lektion aus dem Fall Amri mahnte Beck zu beherzigen: Die Behörden dürften, auch "wenn repressive Instrumente nicht greifen", solche Leute nicht aus den Augen lassen.