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WAHLRECHT : Großer oder kleiner Wurf?

Opposition findet Koalitionsvorschlag zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl untauglich

21.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
3 Min

Es hat lange gedauert, bis sich im Bundestag eine mehrheitsfähige Wahlrechtsreform zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei künftigen Wahlen abzeichnete; schon bevor das Parlament 2017 auf 709 Mitglieder und damit 111 über der gesetzlichen Sollstärke von 598 anschwoll, waren entsprechende Mahnungen nicht zu überhören. Doch am Freitag debattierte der Bundestag nun in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/22504), auf den sich zuvor die Spitzen der großen Koalition geeinigt hatten.

Dass dabei "Parteivorsitzende, die nicht mal dem Parlament angehören, dann die Entscheidung verkünden", entspreche auch nicht gerade seinem Verständnis von parlamentarischer Demokratie, hatte anschließend Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit Blick auf die Parteichefs Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Norbert Walter-Borjans (SPD) und Markus Söder (CSU) bemängelt und wird damit nicht allein gestanden haben. In der Debatte konzentrierte sich die Kritik der Opposition dann auf die Reformschritte, auf die sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss verständigt haben.

Danach will die Koalition an der "personalisierten Verhältniswahl" festhalten, bei der "die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist". Festgehalten werden soll auch an den 2013 eingeführten Ausgleichsmandaten zur Kompensation sogenannter Überhangmandate, die entstehen, wenn in den Wahlkreisen mehr Bewerber einer Partei direkt gewählt werden als ihr nach dem Listenergebnis zustehen; zudem soll eine "föderal ausgewogene Verteilung" der Mandate gewährleistet werden.

Zur "Verminderung der Bundestagsvergrößerung" soll daher nach dem Willen der Koalition "mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen" und ein weiterer Aufwuchs "auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern" vermieden werden. Ferner soll die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 - also nach der nächsten Bundestagswahl - von 299 auf künftig 280 reduziert werden, womit zwangsläufig die Zahl direkt gewählter Abgeordneter sinkt und Überhangmandate weniger wahrscheinlich werden.

Zudem soll der Bundestag dem Gesetzentwurf zufolge "unverzüglich" die Einsetzung einer Reformkommission zu Wahlrechtsfragen beschließen, die Maßnahmen empfehlen soll für eine "gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag".

Dass 2017 nur knapp 31 Prozent aller gewählten Abgeordneten Frauen waren und deren Anteil im Bundestag damit deutlich zurückging, lässt nicht nur die Koalition nach Gegenmaßnahmen rufen; die ursprünglich ebenfalls für vergangenen Freitag vorgesehene Schlussdebatte über Anträge von Linken- und Grünen-Abgeordneten (19/16485) und der FDP-Fraktion (19/16486) zur Einsetzung einer entsprechenden Reformkommission wurde indes von der Tagesordnung abgesetzt.

Albrecht Glaser (AfD) nannte den Koalitionsentwurf ein "zusammengenageltes Stückwerk", bei dem von Reform "überhaupt nicht die Rede sein" könne". "Das Hemd der Besitzstandswahrung war ihnen näher als der Rock des Gemeinwohls", fügte Glaser an die Adresse der Koalitionsfraktionen hinzu.

Marco Buschmann (FDP) kritisierte, der Gesetzentwurf erfülle nicht den Auftrag, einen "XXL-Bundestag" für die nächste Wahl zu verhindern. Eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 280 zur Begrenzung von Überhangmandaten sei "viel zu wenig". Die Koalition habe nur ein "Feigenblatt" vorgelegt, um zu verdecken, dass sie das Thema erst ignoriert, dann verzögert und nun "verstolpert" habe.

Friedrich Straetmanns (Linke) beklagte, dass die Koalition mit dem Grundsatz gebrochen habe, alle Parteien in die Änderung des Wahlrechts einzubinden. "Am Ende entscheidet der Koalitionsausschuss als Klüngelrunde über das Wahlrecht" mit der "Zielsetzung einer klaren Bevorzugung der Unionsparteien".

Wie Straetmanns bemängelte Britta Haßelmann (Grüne), der Koalitionsentwurf sei ungeeignet, das Parlament zu verkleinern. "Der Vorschlag wird keine Dämpfungswirkung haben", sagte sie.

Ansgar Heveling (CDU) prognostizierte dagegen, dank der drei sich ergänzenden Maßnahmen könne "trotz moderater Eingriffe in das System der personalisierten Verhältniswahl insgesamt eine merkliche Wirkung erzielt werden". Die von FDP, Linken und Grünen in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf (19/14672) vorgeschlagene "radikale Reduzierung von 49 Wahlkreisen" sei dagegen nicht in Betracht gekommen. Heveling griff zugleich den Vorwurf auf, dass der Koalitionsvorschlag "nicht der große Wurf" sei. Auch diese Reform müsse sich "erst beweisen", und man werde nach der nächsten Bundestagswahl "sehen, wie groß der Wurf tatsächlich geworden ist".

Mahmut Özdemir (SPD) betonte, dass mit dem Koalitionsentwurf deren "eifriges Ringen" um eine Lösung nun "kurz vor dem Ende" stehe. Er hob zugleich hervor, dass der SPD bei der von der Koalition vorgeschlagenen Kommission die Parität von Frauen und Männern im Parlament sowie das "Wahlalter ab 16" die wichtigsten Punkte seien.