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Umwelt III : Aus für Einwegplastik

Verbot gilt ab Mitte 2021

21.09.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
1 Min

Bestecke, Trinkhalme, Getränkebehälter, Wattestäbchen, Styropor-Becher und -Lebensmittelbehälter sowie weitere Produkte aus Einwegkunststoff dürfen ab Mitte 2021 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt für sämtliche Produkte aus oxoabbaubarem Kunststoff. Das sieht die Einwegkunststoffrichtlinie der EU vor. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Artikels 5 einer EU-Richtlinie ((EU) 2019/904) stimmten vergangenen Donnerstag die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von FDP und Grünen zu. Die Linksfraktion enthielt sich, die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

Zur Begründung führte die Bundesregierung an, dass die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in kurzlebigen Produkten dazu führe, "dass die damit einhergehenden Verbrauchsgewohnheiten immer weniger ressourceneffizient sind". Hinzu komme, dass die Produkte in besonderem Maße für die Verschmutzung der Umwelt und für einen erheblichen Teil der Meeresvermüllung verantwortlich seien.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Änderung der Altfahrzeug-Verordnung. In der Begründung des Entwurfs (19/2035) verweist die Regierung auf neue EU-Vorgaben und das "Regime der erweiterten Herstellerverantwortung". Der Entwurf sieht unter anderem Regelungen zur Bevollmächtigung vor. Damit soll es Herstellern ohne Niederlassung in Deutschland ermöglicht werden, einen in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigen mit der Wahrnehmung der Hersteller-Pflichten zu beauftragen.