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Finanzen : KfZ-Steuer ökologischer

CO2-Ausstoß wird wichtiges Kriterium

21.09.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
2 Min

Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Zukunft stärker auf ökologische Aspekte ausgerichtet sein. Der Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Grünen bei Enthaltung der Linken den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/22596, 19/22615). Einen Entschließungsantrag der Grünen (19/22613), die sich für ein Bonus-Malus-System für erstmals zugelassene Pkw einsetzten, lehnte der Bundestag ab.

Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31. Dezember 2030 gelten. Die Förderung der Elektromobilität sei ein wesentliches Element, um die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, heißt es in dem Entwurf.

Deutliche Veränderung Außerdem sollen Autos mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid stärker besteuert werden. Um die Nachfrage deutlicher auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, ist eine noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor beabsichtigt.

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Kraftfahrzeugsteuer für zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 für erstmals zugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km in Höhe von 30 Euro im Jahr für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben. Innerhalb der ersten CO2-Stufe von 96 bis 115 g/km beträgt der Eingangssteuersatz zwei Euro je g/km.

In den folgenden Stufen von 116 bis 195 g/km steigen die Steuersätze von 2,20 Euro bis auf 3,40 Euro und sollen signalisieren, "dass höherer Kraftstoffverbrauch künftig nicht erst an der Tankstelle finanziell spürbar wird". Der Spitzensteuersatz von vier Euro je g/km betreffe Fahrzeuge mit besonders hohem Emissionspotenzial von mehr als 195 g/km. "Die Steuer wird sich im Vergleich zu bisher gewohnten Höhe deutlich verändern", heißt es in dem Entwurf.

Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen insbesondere mittelständische Betriebe entlastet werden.