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Soziales : Jetzt mit Handy

2021 steigen die Regelsätze in der Grundsicherung. Auch Kosten für mobile Kommunikation werden nun berücksichtigt.

12.10.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
4 Min

Das Handy-Zeitalter ist nun auch in der Debatte über die Hartz-IV-Regelsätze angekommen. Aktuell liegt der monatliche Regelsatz für eine alleinstehende erwachsene Person bei 432 Euro, rund 38 Euro davon sind für "Nachrichtenübermittlung" vorgesehen. Das umfasst bisher lediglich die Kosten für einen Festnetztelefon- und Internetanschluss. Künftig sollen sämtliche Kommunikationsausgaben berücksichtigt werden. "Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern wirkt sich auch sehr deutlich erhöhend auf die Regelbedarfe aus", sagt Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Regelsatz für eine alleinstehende Person soll laut Gesetzentwurf (19/22750) der Bundesregierung um 14 Euro auf 446 Euro steigen. Auch die Bedarfssätze für Kinder und Jugendliche sollen angehoben werden (siehe "Stichwort"). Ursprünglich hatte das Kabinett lediglich eine Erhöhung von sieben Euro für Erwachsene vorgehabt.

Der Konflikt, der sich seit Jahren an der Debatte um die Regelsätze entzündet, ist immer der gleiche: Ermöglicht die Grundsicherung ein Leben oberhalb der Armutsschwelle? Nein, betonen Linke und Grüne und pochen auch in ihren aktuellen Anträgen (19/23113, 19/23124) wieder auf eine andere Berechnungsmethode. Oder steht, weil die Grundsicherung per Definition keine Dauerlösung sein soll, die Armutsbekämpfung nicht an erster Stelle? Das betonen vor allem Union und FDP. Die Sozialdemokratin Kerstin Griese sprach bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes in der vergangenen Woche von einem "Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe", das durch die Erhöhung der Regelsätze "auch in Krisenzeiten" garantiert werde.

Katja Kipping, Vorsitzende der Linken und seit es Hartz IV gibt dessen strikte Gegnerin, rechnete vor, was zu diesem Mindestmaß offenbar nicht gehört: "Eine Woche Campingurlaub mit der Familie, ein Weihnachtsbaum, Grabschmuck oder das Führen eines Autos auch im ländlichen Raum - alles nicht vorgesehen", ärgerte sie sich. Und Sven Lehmann, sozialpolitischer Experte der Grünen, rechnete weiter: "Kein Eis im Sommer, keine Schnittblumen, keine rezeptfreien Medikamente und sogar Malstifte für Kinder werden centgenau aus dem Regelsatz herausgestrichen. Über 170 Euro Kürzung jeden Monat auf Kosten der Ärmsten: So bleiben Menschen im sozialen Abseits." Grüne und Linke werfen der Bundesregierung vor, die Regelsätze seit Jahren künstlich klein zurechnen.

Als Referenzgröße zur Berechnung der Regelsätze dienen nach dem derzeit praktizierten Statistikmodell die Konsumausgaben der Bevölkerung im unteren Einkommensbereich. An diesen Ausgaben wird dann aber noch einmal der Rotstift angelegt, was Grüne und Linke so empört. Täte man dies nicht, müsste der Regelsatz rund 200 Euro mehr betragen, so die Ansicht der Fraktionen.

Millionen in der Grundsicherung Laut Statistischem Bundesamt liegt die Armutsrisikoschwelle für eine alleinstehende Person bei 1.035 Euro im Monat. Die durchschnittliche Höhe der monatlich gezahlten Grundsicherungsleistungen (Regelsatz plus Unterkunft) liegt bei knapp 800 Euro. Rund sieben Millionen Menschen erhalten Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Dazu gehören Bezieher von Hartz IV (rund 5,6 Millionen) sowie rund 1,1 Millionen Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen rund 411.000 Menschen. Knapp 121.000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe).

Dagmar Schmidt (SPD) verteidigte zwar die Berechnungsmethoden: "Wir orientieren uns mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zu Recht an den unteren Einkommen und ihren Ausgaben." Aber "durch die Streichungen schaffen wir dann aber eine gesellschaftliche Gruppe, die sich, außerhalb anderer Milieus, auch der Milieus der niedrigen Einkommensgruppen, befindet. Das ist vor allem hart für Kinder. Kinder können an ihrer Lebenssituation nichts ändern, und deswegen haben Kinder gar nichts in der Grundsicherung für Arbeitslose zu suchen", erläuterte sie. Schmidt kündigte an, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) "besser" machen zu wollen, um vor allem Familien- und Kinderleistungen besser abbilden zu können.

Fitmachen für den Arbeitsmarkt Aus Sicht ihres Koalitionskollegen Tobias Zech (CSU) sollte sich am derzeitigen Verfahren nichts ändern: "Wir brauchen Rechtssicherheit. Ich kann nur davor warnen, vorschnell einen Systemwechsel zu fordern, der sich nicht umsetzen lässt." Für ihn seien die Regelsätze auch keinesfalls zu niedrig, denn Gerechtigkeit sei nicht, "die Leistung so auszustatten, dass ich möglichst lange in der Grundsicherung bleibe". Man müsse auch an jene denken, die das alles finanzierten, betonte Zech.

Für Pascal Kober (FDP) ist die zentrale Frage in dieser Debatte nicht die Berechnungsmethode, die seine Fraktion ausdrücklich nicht kritisierte. Sondern: "Wie bringen wir Menschen in Arbeit?" Dass dies nicht im Mittelpunkt stehe, sei falsch. Er warf der Regierung unter anderem vor, sich zu wenig um Qualifizierung, auch von Langzeitarbeitslosen, zu kümmern.

Uwe Witt (AfD) warb für einen Antrag (19/23128) seiner Fraktion, in dem diese ein höheres Taschengeld für in Heimen lebende Menschen fordert. "Es kann nicht sein, dass 1,77 Millionen Flüchtlinge ein Taschengeld von 153 Euro im Monat bekommen, aber circa 200.000 Heimbewohner mit 116,64 Euro abgespeist werden." Die Erhöhung der Regelsätze bezeichnete er jedoch als "überfällig", äußerte aber Zweifel, ob die EVS ein geeigneter Maßstab zu deren Berechnung sei.