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geschäftsordnung : Striktere Regeln

Bei Verstoß drohen Sanktionen

12.10.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Abgeordnete beschlossen. Das Parlament billigte vergangene Woche einstimmig einen Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/13507) in der Ausschussfassung (19/23037) sowie entsprechende Änderungen der Verhaltensregeln von Abgeordneten in der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT).

Künftig kann wegen Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden und das Annahmeverbot unzulässiger Zuwendungen ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Neu ist ein Passus, wonach die Erstattung für Tätigkeiten der Abgeordnetenmitarbeiter, die nicht der Unterstützung der parlamentarischen Arbeit dienen, ausgeschlossen wird. Das Präsidium kann gegen Parlamentarier, die dagegen verstoßen, ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der halben jährlichen Abgeordneten-Entschädigung festsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundestag 2017 aufgefordert, der Verwendung von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf entgegenzuwirken.

Ergänzt wird zudem §5 in Anlage 1 GO-BT. So sind missbräuchliche Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten unzulässig. Solche Hinweise sind dann missbräuchlich, wenn sie geeignet sind, "einen Vorteil in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten zu erzeugen". Schließlich entfällt die Verpflichtung zur Veröffentlichung im Amtlichen Handbuch des Bundestages. Die Bereitstellung eines ständig aktualisierten Druckwerks sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es, die Veröffentlichung im Internet reiche aus.

Patrick Schnieder (CDU) erklärte, letztlich dienten Ordnungsgelder dem Schutz des freien Mandats. Die Regeln müssten immer wieder angepasst werden. Thomas Oppermann (SPD) nannte die Verbesserung der Transparenzregeln einen "zähen Prozess". Mit Blick auf den Fall Philipp Amthor (CDU) erklärte er, bei Aktienoptionen gebe es noch eine Regelungslücke. Florian Toncar (FDP) pflichtete bei, der Fall Amthor habe gezeigt, "dass bestimmte Dinge, die ein Abgeordneter bekommen kann, weiterhin unter dem Radar bleiben". Niema Movassat (Linke) forderte exakte Angaben darüber, welcher Abgeordnete wie viel in welcher Branche verdiene. Britta Haßelmann (Grüne) schloss sich der Forderung an und sagte, es gebe "einen Handlungsauftrag hin zu mehr Transparenz und Klarheit". Thomas Seitz (AfD) bezweifelte, dass der Einsatz von Abgeordneten-Mitarbeitern zu kontrollieren sei.