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Recht : Schutz für Fahnen

Länder wollen Verunglimpfung von EU-Symbolen und Flaggen verhindern

20.01.2020
2023-08-30T12:38:11.7200Z
2 Min

Zwei Jahre ist es her, dass palästinensische Demonstranten in Berlin Fahnen mit Davidstern verbrannten. Die Folge war eine breite Diskussion über Antisemitismus in Deutschland. Nun soll ein Gesetzentwurf des Bundesrates dafür sorgen, dass sich solche Szenen nicht wiederholen.

In der vergangenen Woche debattierte der Bundestag in erster Lesung über die Länderinitiative, die vorsieht, die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe zu stellen. Redner der Koalitionsfraktionen unterstützten den Entwurf (19/14378), die Opposition hält ihn nicht für notwendig. Wie Justiz-Staatssekretär Christian Lange (CDU) eingangs erläuterte, soll ein neuer Paragraf 90c in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt werden, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der EU unter Strafe stellt. Darüber hinaus habe die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Mit dieser solle Paragraf 104 StGB, der die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten unter Strafe stellt, ergänzt werden. Künftig soll also auch das öffentliche Zerstören oder Beschädigen ausländischer Flaggen, etwa im Rahmen einer Demonstration, bestraft werden.

Für die Unionsfraktion erklärte Ingmar Jung (CDU), der Schutz der EU-Symbole diene der Verteidigung der dahinter stehenden Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Jung verwies auf einen Aufmarsch der rechtsextremistischen Partei "III. Weg" am 1. Mai 2019 über eine auf der Straße liegende Europa-Flagge hinweg. "Wir wollen solche Verunglimpfungen nicht", sagte Jung. Man dürfe in Deutschland alles sagen und für und gegen alles demonstrieren. Dass unter dem Deckmantel der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgerechnet die Flagge Israels verbrannt werde, könne jedoch nicht straflos hingenommen werden. Johannes Fechner (SPD) rief ebenfalls dazu auf, Attacken gegen den israelischen Staat und Einschüchterungen jüdischer Mitbürger zu stoppen. Das Anzünden einer israelischen Flagge sei keine Meinungsäußerung. "Wir müssen in Deutschland stärker gegen Antisemitismus vorgehen", betonte er.

Die Opposition sieht in dem Entwurf noch viel Raum für Verbesserungen. Jürgen Martens (FDP) vermisste eine wirkliche Begründung des Gesetzes. Auch die Frage nach dem zu schützenden Rechtsgut müsse noch beantwortet werden. Andrej Hunko (Die Linke) sagte, es sei grundfalsch, die Verunglimpfung von Flaggen und Symbolen durch das Strafrecht zu regeln. Hierfür reiche das Ordnungsrecht aus. Canan Bayram (Grüne) stellte die Frage, wo Verunglimpfung anfängt. Es sei zudem fraglich, ob sich das Problem dadurch lösen lasse, dass Meinungsäußerungen bestraft würden. In der jetzigen Form würde das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen, so Bayram. Die AfD lehnte die Vorlage grundsätzlich ab. Die EU sei ein Gebilde, das kein Staat sei und auch keiner sein dürfe, mit dem Gesetz solle offenbar EU-Kritik unterbunden werden, sagte Fabian Jacobi (AfD).