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FLUGVERKEHR : Zuverlässig durch die Luft

Nur die FDP will Überprüfungen von Privatpiloten abschaffen

20.01.2020
2023-08-30T12:38:11.7200Z
3 Min

Ein wenig sperrig liest sich der Titel des Regierungsentwurfes eines "Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen" (19/16428), über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung debattierte. Im Kern geht es dabei um die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, genauer um den Schutz vor Angriffen sogenannter Innentäter - also von Personen, die wie etwa Flughafen-Mitarbeiter oder Piloten "besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben", wie es in der Begründung des Gesetzentwurfes heißt. Als "zentrale Maßnahme" zum Schutz vor solchen Angriffen wird dort die "Zuverlässigkeitsüberprüfung aller luftsicherheitsrelevanten Personen" genannt, bei der die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Betroffenen bewertet.

Dabei habe man das "Defizit" ausgemacht, dass in diese Überprüfungen bislang noch nicht sicherheitsrelevante Informationen etwa der Bundespolizei oder des Zollkriminalamtes mit einfließen, sagte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Stephan Mayer (CSU). Daher sollten künftig auch solche Informationen sowie Erkenntnisse aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister bei der Bewertung der Zuverlässigkeit berücksichtigt werden können.

Mayer wandte sich zugleich gegen Forderungen der FDP, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten abzuschaffen. In einem Antrag (19/16481), über den das Parlament erstmals beriet, schreibt die FDP-Fraktion, Privatpilotenlizenzen würden "ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt". Von diesen gehe aufgrund des niedrigen Gewichts und der relativ geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche noch für besonders zu schützende Gebäude eine Gefahr aus. Auch berechtigten sie "nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und bergen damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte".

Mayer betonte demgegenüber, dass auch von Kleinflugzeugen eine Gefahr ausgehen könne, "beispielsweise wenn sie vollgetankt oder mit Sprengstoff beladen sind". Deshalb sei die Luftsicherheitsüberprüfung auch bei Privatpiloten sachgerecht.

Manuel Höferlin (FDP) entgegnete, seine Fraktion habe die Abschaffung verlangt, weil die Überprüfung keinen Sinn mache. Wer in Deutschland einen Privatpilotenschein mache, müsse die Überprüfung durchlaufen; wer das nicht wolle, mache "in Frankreich, Österreich, der Schweiz, Italien oder wo auch immer einen europäischen Luftfahrerschein, und zwar ohne Durchlaufen eines solchen Verfahrens".

Susanne Mittag (SPD) warnte dagegen, auch Privatflugzeuge könnten beträchtlichen Schaden anrichten, wenn sie zum Absturz gebracht werden. Zudem sei mit ihnen auch die organisierte Kriminalität unterwegs. Christoph de Vries (CDU) betonte, von Privatflugzeugen könne "sehr wohl eine Gefahr terroristischer Anschläge ausgehen".

Thomas Ehrhorn (AfD) wies gleichfalls die These zurück, mit einem Sportflugzeug lasse sich wegen des relativ geringen Gewichts kein erheblicher Schaden anrichten. Natürlich sei es möglich, mit einem Sportflugzeug zum Beispiel in "den Anflugsektor eines Verkehrsflughafens einzufliegen und dort durchaus auch einen Airbus vom Himmel zu holen". Leute, "die Flugzeuge fliegen wollen, tragen ein besonderes Maß an Verantwortung", weshalb ihnen auch zuzumuten sei, "in einem besonderen Maß zuverlässig zu sein", fügte er hinzu.

Wie Ehrhorn und de Vries warf André Hahn (Linke) der FDP "Klientelpolitik" vor. Zugleich meldete er "erheblichen Erläuterungsbedarf" hinsichtlich eines Zugriffs der Luftsicherheitsbehörden auf das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister an. Irene Mihalic (Grüne) sah hier ebenfalls Klärungsbedarf. Auch der Bundesrat habe um eine Überprüfung gebeten, ob ein "Vollzugriff" auf das Register notwendig sei.