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KULTUR : Braune Schatten

Bundestag streitet über die Rolle der Hohenzollern und ihre Entschädigungsforderungen wegen Enteignungen

20.01.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
4 Min

Die Debatte scheint regelrecht aus der Zeit gefallen: 100 Jahre nach dem Ende der Monarchie diskutieren Abgeordnete eines demokratisch gewählten Parlaments einer Republik, ob die Nachfahren des letzten Herrscherhauses Anspruch auf Entschädigungen für enteignete Immobilien, Kulturgüter oder deren Rückgabe haben. So geschehen am vergangenen Donnerstag im Bundestag .

Konkret geht es um die Enteignungen des 1918 abgetretenen preußischen Königs- und deutschen Kaiserhauses der Hohenzollern durch die sowjetische Besatzungsmacht nach 1945 in Ostdeutschland. Gemäß des 1994 vom Bundestag beschlossenen Ausgleichleistungsgesetzes können für solche Enteignungen im Fall von Immobilien Entschädigungsleistungen und bei Mobilien Rückgabeforderungen geltend gemacht werden. Allerdings nur dann, wenn die Enteigneten dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System nicht "erheblich Vorschub geleistet" haben.

Diese Bedingung sieht die Linksfraktion im Fall der Hohenzollern beziehungsweise ihrer Erbengemeinschaft, die seit 2014 mit dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg in Verhandlungen über solche Entschädigungen oder Rückgaben von Kulturgütern stehen, nicht erfüllt. Die Hohenzollern hätten "dem nationalsozialistischen System in erheblicher Weise Vorschub geleistet und davon profitiert", heißt es im Antrag der Linksfraktion, über den der Bundestag debattierte. Die Söhne Kaiser Wilhelm II., vor allem sein ältester Sohn, Kronprinz Wilhelm von Preußen, habe öffentlich am Aufstieg der Nationalsozialisten mitgewirkt und diesen Akzeptanz bei den alten Eliten" verschafft. Deshalb fordert die Linke die Bundesregierung auf, die Verhandlungen mit den Hohenzollern abzubrechen. Für den Fall, dass ein Gericht der Erbengemeinschaft Hohenzollern Kulturgüter zusprechen sollte, seien diese "im Rahmen der Enteignung beziehungsweise der Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zuzuführen".

Die Enteignung der Hohenzollern durch die sowjetische Militäradministration sei aufgrund deren Verstrickungen in den Nationalsozialismus "historisch und moralisch durch und durch richtig" gewesen, argumentierte Jan Korte (Linke). Die Forderungen nach Rückgabe von Kulturgütern oder nach einem unentgeltlichen Wohnrecht im Schloss Cecilienhof in Potsdam zeigten, dass "die Hohenzollern mental offenbar noch nicht in der Republik angekommen sind." Applaus bekam Korte für solche Sätze jedoch nur aus der eigenen Fraktion und aus den Reihen der Grünen. Diese hatten bereits im September vergangenen Jahres einen eignen Antrag (19/13545) eingebracht. In diesem fordern sie, der Bundestag möge den Beschluss fassen, dass Kronprinz Wilhelm von Preußen "dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat". Dieser Beschluss müsse zur Grundlage der Verhandlungen mit den Hohenzollern gemacht werden und ein Verhandlungsergebnis dem Bundestag zur Billigung vorgelegt werden, führte der kulturpolitische Sprecher der Grünen, Erhard Grundl, an.

Kritik an der Linken Bei Union, FDP und AfD stieß vor allem der Antrag der Linken auf viel Kritik. Die kulturpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Motschmann, bescheinigte, dem Antrag einen "populistischen Geist". Auch für die Hohenzollern gelte Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien. Wie alle anderen könnten auch sie "ihre Rechte wahrnehmen, verhandeln und einklagen", argumentierte Motschmann. Die Frage, ob Kronprinz Wilhelm von Preußen den Nationalsozialisten erheblich Vorschub geleistet habe, sei unter Historikern "hoch umstritten".

In diesem Sinne argumentierte auch der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Martin Ebbing. Der Linken-Antrag bestehe aus "simplifiziertem Klassenkampf und verfassungsrechtlich bedenklicher Kollektivierungfantasien". Die Forderung nach erneuter Enteignung sollte ein Gericht den Forderungen der Hohenzollern entsprechen, lasse die Frage aufkommen, "ob Sie noch auf dem Boden der Verfassung stehen oder Sie nicht insgeheim die Wiedererichtung eines Unrechtsstaates wünschen", sagte Ebbing mit Blick in die Reihen der Linksfraktion. Ebbing sprach sich ebenso wie Motschmann für eine Fortsetzung der Verhandlungen mit den Hohenzollern aus. Dies sei besser, als auf eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu setzen. Auch mit anderen ehemaligen Fürstenhäusern wie den Wettinern und den Wittelsbachern seien solche Verhandlungen zu einem guten Ende geführt worden.

AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland räumte ein, dass Kaiser Wilhelm II, und seine Söhne "weder klug noch leidenschaftliche Demokraten" gewesen seien. Einige der Hohenzollern hätten auf eine italienische Lösung gehofft, die Wiedereinführung der Monarchie innerhalb der faschistischen Diktatur. Allerdings hätten sie "mangels intellektueller und politischer Masse dem Nationalsozialismus nicht in erheblicher Weise Vorschub leisten" können, befand Gauland.

Für die SPD stellte Helge Lindh klar, dass seine Fraktion "gewiss nicht" die Entschädigung der Hohenzollern "als ihre politische Aufgabe erachtet". Auch wenn viel dafür spreche, dass die Hohenzollern dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet hätten, so sei diese Frage letztlich nicht vom Bundestag zu entscheiden. Er vertraue "da auf die womöglich letztlich kommenden juristischen Entscheidungen". Zugleich kritisierte Lindh jedoch, dass derzeit anerkannte Historiker mit Unterlassungsbegehren und einstweilige Verfügungen wegen ihrer Äußerungen über die Hohenzollern konfrontiert seien. So habe der Historiker Martin Sabrow in einem offenen Brief im "Tagesspiegel" von einer "Unkultur der Einschüchterung" gesprochen. Diesen Umstand dürfe der Bundestag nicht ignorieren.

Ende Januar wird sich der Kulturausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit den Anträgen befassen.