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Organspende : Systemwechsel abgelehnt

Die Befürworter der umstrittenen Widerspruchslösung haben sich nicht durchgesetzt

20.01.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
6 Min

Spannender kann eine Entscheidung im Bundestag kaum sein. Würden sich die Abgeordneten mehrheitlich für eine "kleine Revolution" in der Organspendenpraxis aussprechen oder für die moderate Variante? Das war vergangene Woche bis zum Schluss völlig offen. Kaum jemand wollte eine Prognose wagen. Zwar hatten sich etliche Abgeordnete längst auf eine der beiden Seiten geschlagen, zu Beginn der Sitzung am vergangenen Donnerstag waren aber dem Vernehmen nach rund 200 Parlamentarier unentschieden, ob sie sich für die Widerspruchslösung oder Entscheidungsregelung einsetzen sollten.

Befreit von Fraktionszwängen sollte jeder Abgeordnete in dieser so bedeutsamen Frage nur nach seinem Gewissen entscheiden dürfen. Am Ende blieb die Revolution aus. Die Parlamentarier votierten mit großer Mehrheit für die gemäßigte Reformvariante und gegen die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, für die sich unter anderem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Bundesärztekammer (BÄK) stark gemacht hatten.

Die Schlussrunde war penibel durchorganisiert: 24 Redner durften je fünf Minuten sprechen, abwechselnd nach Standpunkt. Viele Parlamentarier nutzten die Gelegenheit für persönliche Berichte, Anmerkungen und Appelle. Auf der Tribüne saßen etliche Zuschauer, die das Thema persönlich anging. Nach der zweistündigen Aussprache stimmten die Abgeordneten zunächst über das weitreichendste Konzept ab. Die Widerspruchslösung (19/11096) scheiterte zur Enttäuschung ihrer Anhänger klar. In namentlicher Abstimmung votierten nur 292 Abgeordnete dafür, 379 dagegen, drei Parlamentarier enthielten sich.

Große Bedenken Die Regelung sah vor, dass jeder Bürger als möglicher Organspender gelten sollte, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten. Ethiker und Verfassungsrechtler hatten diese Regelung als hochproblematisch kritisiert.

Durchsetzen konnte sich sodann der konkurrierende Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft (19/11087; 19/16214). Demnach soll die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Ferner sollen Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre zu dem Thema beraten und zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen. Die Beratung können sie künftig abrechnen. Im Register soll die Erklärung einfach dokumentiert und jederzeit geändert werden können. Für dieses Konzept votierten am Ende 432 Abgeordnete, 200 stimmten dagegen, 37 enthielten sich. Die Reform soll mit Rücksicht auf nötige Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Über den von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag (19/11124) für eine sogenannte Vertrauenslösung musste nach diesem Verfahren nicht mehr abgestimmt werden.

Zustimmung erforderlich In Deutschland gilt seit 2012 die Entscheidungslösung. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. Dabei bleibt es nun. In anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt die Widerspruchslösung, etwa in Spanien mit der höchsten Spenderquote, allerdings bestreiten Experten, dass es hier einen Zusammenhang gibt (siehe Seite 3).

Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft in Deutschland wird der Organspendenskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. An mehreren Kliniken waren Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück. 2017 lag die Zahl der Organspender mit 797 auf dem niedrigsten Stand seit zwanzig Jahren. Wie aus dem Jahresbericht 2018 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervorgeht, stehen rund 9.400 Patienten auf der Warteliste für ein Organ.

Nieren gefragt Laut aktuellen Zahlen der DSO ist die Spendenbereitschaft 2019 mit 932 Spendern und 2.995 postmortal gespendeten Organen wieder rückläufig. Die meisten Patienten warten auf eine neue Niere. Viele Patienten sterben, bevor für sie ein Ersatzorgan gefunden werden kann. Transplantiert werden können neben Nieren auch Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Für Gewebespenden eignen sich Augenhornhaut, Knochen, Weichteilgewebe, Haut, die Eihaut der Fruchtblase (Amnion), Herzklappen und Blutgefäße (siehe Hintergrund auf Seite 3).

Strukturreform Nachdem Experten festgestellt hatten, dass der Ablauf der Organspende nicht dazu beiträgt, potenzielle Spender zu identifizieren, beschloss der Bundestag Anfang 2019 eine Strukturreform. Die Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Mediziner und Politiker sehen in der Strukturreform den zentralen Ansatz zur Steigerung der Spenderzahlen.

In der abschließenden Beratung ließen die Abgeordneten erkennen, dass Entscheidungen von solcher Tragweite nie Routine sein können. Karl Lauterbach (SPD) warb für die Widerspruchslösung und argumentierte, wer diese ablehne, dürfte aus ethischer Sicht eigentlich keine Organe aus Ländern annehmen, wo die Widerspruchslösung schon gelte. Er fügte hinzu, es gebe keine Pflicht zu spenden, aber eine Pflicht, Nein zu sagen, wenn man nicht spenden wolle. Hilde Mattheis (SPD) entgegnete, Spende müsse Spende bleiben, ein freiwilliger, selbstbestimmter Akt. Dies sei die Grundlage für Solidarität. Wer auf die Trägheit und den Unwillen der Menschen setze, sich mit dem Thema zu befassen, schaffe kein Vertrauen.

Detlev Spangenberg (AfD) sagte, niemand könne zu einer Erklärung gezwungen werden, es sei auch niemand schuld am Leid Anderer, folglich könne daraus keine Forderung abgeleitet werden.

Die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke (CDU) merkte an, dass die Debatte durch das Tabuthema Sterblichkeit belastet werde. So schmerze es Menschen auch, wenn den Toten ein Schaden zugefügt werde. Jedoch sei allen klar, dass jeder Mensch mit seinem Tod andere Menschenleben retten könne, seit die Transplantationsmedizin diese Chancen eröffne. Die Patienten hofften inständig auf Veränderung.

Leben retten Annalena Baerbock (Grüne) wies auf das gemeinsame Ansinnen der Abgeordneten hin, Leben zu retten. Die Entscheidungsregelung wahre das Selbstbestimmungsrecht, das im Grundgesetz verankert sei. Baerbock betonte: "Der Mensch gehört nicht dem Staat." Auch Hermann Otto Solms (FDP) bekräftigte: "Wir streiten nicht über das Ziel, sondern über den Weg." Die Widerspruchslösung setze nicht auf Trägheit, sondern ermutige Menschen, sich aktiv damit zu befassen.

Herztod statt Hirntod Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, dass in anderen Ländern mehr Organe gespendet würden, hänge auch damit zusammen, dass dort als medizinische Voraussetzung der Herztod gelte und nicht wie in Deutschland der Hirntod. Kathrin Vogler (Linke) warnte, die Widerspruchsregelung beinhalte keine Garantie für mehr Spender, sondern könne Ängste noch verstärken. Es sei besser, auf Vertrauen in die Solidarität zu setzen und nicht ein Verhalten anzuordnen.

Georg Nüsslein (CSU) forderte, einen großen Schritt zu gehen, um die Misere zu überwinden. Von den Bürgern könne eine Entscheidung verlangt werden. Sobald jemand persönlich betroffen sei, werde eine Spende fast immer angenommen. Wenn dies der Normalfall sei, müsse auch die Spendenbereitschaft der Normalfall sein.

Robby Schlund (AfD) nannte die Widerspruchsregelung hingegen "absolut inakzeptabel". Hier solle die Selbstverantwortung durch eine Fremdverantwortung des Staates ersetzt werden. Das werde die Probleme nicht lösen, sondern verschärfen.

Von einer Entscheidung mit großer Tragweite sprach Thomas Oppermann (SPD) und lenkte den Blick auf die schwer kranken Menschen und deren Angehörige, die mit der Abstimmung große Hoffnungen verbänden. Die Widerspruchsregelung beeinträchtige nicht das Selbstbestimmungsrecht der Menschen, sondern sorge im Gegenteil für die Nutzung des Selbstbestimmungsrechts. Wer kein Spender sein wolle, könne dies einfach dokumentieren. Dies sei kein Verstoß gegen Grundrechte, sondern zulässig und verhältnismäßig.

Als letzter Redner warb Minister Spahn noch einmal für seine Lösung, räumte aber zugleich ein, das von ihm vertretene Konzept sei "kein Allheilmittel, keine Wunderwaffe". Vielleicht ahnte er da schon, dass es nicht reichen würde und erklärte sicherheitshalber die von ihm angestoßene Grundsatzdebatte zum eigentlichen Erfolg. Die intensive gesellschaftliche Diskussion über Organspenden zeige den Betroffenen, dass sie nicht vergessen würden und ihr Leid gesehen werde.