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PKW-Maut : Recht komplex

Sachverständige uneins bei der Bewertung

20.01.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
3 Min

"Recht ist keine exakte Wissenschaft", sagte Franz C. Mayer, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Bielefeld, vor den Abgeordneten, die sich im 2. Untersuchungsausschuss des Bundestags um die Aufklärung der Vorgänge rund um die Einführung der Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen - besser bekannt als Pkw-Maut - bemühen. Mayer war als einer von sechs Juristen zur Zeugenvernehmung von Sachverständigen geladen worden, mit welcher der Ausschuss nun in die inhaltliche Arbeit einstieg.

Wie zutreffend Mayers Aussage ist, bewies die Kontroverse zwischen ihm und seinem Kollegen Friedemann Kainer, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Mannheim. In der Einschätzung der Frage, ob das Gesetz zur Pkw-Maut mit europäischem Recht vereinbar ist, kamen sie zu diametral unterschiedlichen Einschätzungen. Die Frage ist deshalb relevant, weil das Bundesverkehrsministerium Ende 2018 den Vertrag mit dem Betreiberkonsortium aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom unterschrieb, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Rechtmäßigkeit der Maut noch ausstand. Im Juni 2019 entschied der EuGH dann, das Gesetz verstoße gegen Unionsrecht, da es Ausländer diskriminiere.

Diese Entscheidung sei alles andere als überraschend gekommen, erklärte Mayer. Vielmehr habe in der juristischen Fachwelt mit großer Mehrheit die Einschätzung geherrscht, dass die Infrastrukturabgabe in der vorgesehenen Form diskriminierend gewesen sei. Auf Nachfrage von Abgeordneten bezifferte der Rechtsprofessor die Wahrscheinlichkeit eines negativen Urteils auf 90 bis 95 Prozent. "Der Vorgang", sagte er weiter, "wirft die Frage nach dem Umgang mit juristischem Sachverstand bei politischen Entscheidungen auf."

Ganz anders sah dies Friedemann Kainer von der Universität Mannheim. Seiner Ansicht nach bestanden "gute Gründe, die Maut nicht als diskriminierend einzuschätzen". Zwar sei es europarechtlich nicht zulässig, Ausländer zu diskriminieren, erlaubt sei es aber, eine Diskriminierung von Inländern auszugleichen. Kainer zufolge sind inländische Fahrzeughalter benachteiligt, da sie in Deutschland KfZ-Steuer zahlen müssen. Gemäß dem vom EuGH für rechtswidrig erklärten Gesetz wären zwar in- und ausländische Fahrzeughalter für die Maut zur Kasse gebeten worden; inländischen Haltern wäre jedoch die Kfz-Steuer mindestens in Höhe der Mautgebühr erlassen worden.

Kaum weniger Kontroversen gab es bei weiteren Rechtskomplexen, die im Ausschuss ebenfalls eine bedeutende Rolle spielen werden. Haushaltsrechtlich spielen dabei insbesondere die umstrittene Finanzierung des Vorhabens und die Entschädigungsforderung der Betreiber eine Rolle. Vergaberechtlich steht die Frage im Vordergrund, ob es zulässig war, dass das Verkehrsministerium nach Abgabe des finalen Angebots durch das Betreiberkonsortium im Oktober 2018 weiter über dieses Angebot verhandelte.

Tendenziell bejaht wurde die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens von Jan Endler, Partner in der Kanzlei Linklaters: Da nur ein einziges finales Angebot abgegeben worden und die Mindestanforderungen des Beschaffungsgegenstands nicht verändert worden seien, sei es nicht erforderlich gewesen, auch diejenigen Bieter wieder einzubeziehen, die sich zuvor zurückgezogen hatten. Dem widersprach Marco Núñez Müller, Partner in der Kanzlei Chatham: Die Vergabeverordnung verbiete solche Nachverhandlungen, unabhängig davon, wie viele endgültige Angebote abgegeben worden seien. Christian Hunziker