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energie : Bürger, zur Sonne

Der Bundestag will mit dem neuen EEG der Energiewende Schwung verleihen

21.12.2020
2023-08-30T12:38:28.7200Z
4 Min

Mehr als 300 Seiten dick ist der Änderungsantrag gewesen, den die Abgeordneten der Opposition 70 Minuten vor einer außerplanmäßig einberufenen Sitzung des Wirtschaftsausschuss erhalten haben, flankierend dazu gab es einen kräftigen Entschließungsantrag mit all den offenen Streitpunkten, die es nächstes Jahr zu klären gilt, und im Lauf der Sitzung zusätzliche handschriftliche Änderungen am Gesetzestext: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seinem Ruf als komplexes und schwer durchschaubares Regelwerk auf dem Weg zu seiner jüngsten Novelle wieder einmal alle Ehre gemacht. Kaum verwunderlich, dass sich ein Teil der Oppositionskritik am Verfahren entzündete, genauso wie an der Kleinteiligkeit und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand, den Einzelmaßnahmen mit sich bringen.

An letzteren war bis zum Schluss gefeilt worden - wofür sich Vertreter der Regierungsfraktionen in der Debatte im Bundestag in der vergangenen Woche lobten. Man stärke den Markt, steigere die Ausbauperspektive, verbessere die Wettbewerbsfähigkeit und treibe die Digitalisierung der Energiewende voran, bilanzierte Joachim Pfeiffer (CDU). Konkret erwähnte der Abgeordnete die Möglichkeit, für Solarprojekte auf großen Dachanlagen von 300 bis 750 Kilowattstunden neben dem EEG den Weg über Ausschreibungen wählen zu können. Smart Meter im Verteilnetz sollen zur Regel und Pflicht werden, womit Transparenz und Anlagensteuerung vorangebracht würden. Zugleich stünden die Koalitionsfraktionen unmittelbar nach der Weihnachtspause vor weiteren großen Aufgaben. Pfeiffer verwies auf einen Entschließungsantrag, in den die Fraktionen die bisher nicht geklärten Streitpunkte rund um die Novelle gepackt haben - etwa den Ausbaupfad für erneuerbare Energien. Im ersten Quartal 2021 sollen die offenen Fragen geklärt werden.

Matthias Miersch (SPD) stimmte dem zu. "Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben." Fragen von Finanzierung und Ausbaupfaden müssten zeitnah geklärt werden. Miersch würdigte ebenfalls die Änderungen, die im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium erreicht worden seien. Der Unsinn, Bürger bei älteren Anlagen übermäßig mit Bürokratie zu belasten, sei gestrichen worden. Kommunen hätten neue Anreize, in erneuerbare Energien zu investieren - nicht zuletzt durch die neue Beteiligung an Windenergieprojekten auf ihrem Gemeindegebiet in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Wertschöpfung bleibe so vor Ort, sagte Miersch. Die Errungenschaften im Mieterstrommodell, das künftig für ganze Quartiere gilt, machten die Energiewende zu einem "Mitmachprojekt für die Bevölkerung".

Während die Wohnungswirtschaft für letztere Errungenschaften dem Parlament applaudierte, kanzelte die Opposition die Novelle ab. Steffen Kotré (AfD) hob massive Belastungen für Stromkunden hervor, die künftig noch steigen dürften. Das Gesetzgebungsverfahren sei von handwerklichen Fehlern durchzogen und laufe auf Planwirtschaft hinaus, schimpfte Kotré: "Das EEG muss abgeschafft werden." Nur so komme man zur Marktwirtschaft im Energiebereich zurück.

Michael Theurer (FDP) warb mindestens für eine Reform des EEG. Die darin festgeschriebene Umverteilung sei am Anfang gut gewesen, tauge aber jetzt nicht mehr. Der Abgeordnete zitierte eine Studie, nach der Kohlendioxid durch Emissionshandel weitaus günstiger hätte vermieden werden können. Die FDP fordere einen schnellen Ausstieg aus der EEG-Umlage und eine Entbürokratisierung des Energierechts. "Das Bundeswirtschaftsministerium setzt auf verteilen, verwalten und verschieben, das ist falsch", sagt Theurer.

Kritik an Ausnahmen für Industrie Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) bewertete das EEG hingegen als Erfolgsgeschichte. Nur sei der Gesetzesrahmen immer weiter durchlöchert worden - mit Ausnahmen für Industriekonzerne und Ausschreibungen, die Bürgern eine Teilhabe erschweren. Dass die Reform nicht so schlecht geworden sei, wie sie sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewünscht habe, sei auch der SPD zu verdanken, sagte Beutin. Indes gibt es seiner Ansicht nach noch zu große Ausnahmen für die Industrie und für fossile Energien. Beutin bezweifelte, dass der Koalition im Jahr der Bundestagswahl der Durchbruch bei den offenen Fragen gelingen wird.

Das dürfte auch Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) so gehen, der in der Kritik nachlegte. Das Gesetz werde dem Anspruch nicht im Ansatz gerecht. Nach Ansicht Krischers wird das am deutlichsten im Entschließungsantrag: Es sei eine Bankrotterklärung, dass man sich nicht auf Ziele bei den Ausbaupfaden habe einigen können und dies auf das kommende Jahr vertagt habe. Die SPD habe ein paar von den "Schikanen von Altmaier" aus dem Entwurf genommen, pflichtete Krischer seinem Vorredner bei. "Das macht daraus aber noch kein gutes Gesetz." Angesichts des Stellenabbaus in der Windindustrie warf er der Union vor, zum Standortrisiko für Deutschland geworden zu sein.

Am Ende stimmten die Abgeordneten namentlich für das Gesetz (19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10). 357 Abgeordnete votierten mit Ja, 260 Abgeordnete mit Nein, es gab eine Enthaltung. Keine Mehrheit fanden ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des EEG (19/23714) sowie drei weiteren Vorlagen von AfD, FDP und der Linken. Ein weiterer Antrag der FDP zu Negativemissionstechnologien (19/25295) wurde an den Umweltausschuss überwiesen. Die Novelle soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten; am vergangenen Freitag passierte sie auch den Bundesrat, der Anfang November noch deutliche Kritik an der damaligen Vorlage geäußert hatte. Das EEG enthält neben den Regelungen für Solar- und Windenergie neue Vorschriften für Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasse und weitere Energieträger. Auch die Bedeutung von Wasserstoff als Technologie wird betont. Kernaufgabe im neuen Jahr dürfte das Festzurren eines Ausbaupfads für erneuerbare Energien auch in Abstimmung mit den nachgeschärften EU-Klimazielen sein.