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WAHLRECHT : Ringen um Mandate

Für eine Reform zur Verkleinerung des Bundestages zeichnet sich noch kein Konsens ab

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
4 Min

Wer bei einer Bundestagswahl in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, ist direkt gewählter Abgeordneter. Davon gibt es 299 - einen pro Wahlkreis. Die übrigen werden, so will es das Bundeswahlgesetz, per Zweitstimme über die Landeslisten der Parteien gewählt. Insgesamt soll der Bundestag danach aus 598 Abgeordneten bestehen, allerdings "vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen". Zu solchen Abweichungen führt bereits der nächste Satz des Gesetzestextes, wonach die Abgeordneten "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt" werden. Die Stärke, mit der die Parteien im Parlament vertreten sind, muss also dem Verhältnis ihrer Zweitstimmenergebnisse entsprechen.

Dass der Bundestag derzeit 709 statt 598 Mandatsträgern umfasst, ist vor allem der Entstehung und dem Ausgleich sogenannter Überhangmandate geschuldet. Sie entstehen, wenn Parteien mehr Direktmandate gewinnen als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Solche "Überhangmandate" gab es fast immer, doch hat ihre Zahl zuletzt stark zugenommen: 2017 waren es 43 für die CDU und drei für die SPD.

Damit die Zusammensetzung des Parlaments trotzdem dem Zweitstimmenergebnis der Parteien entspricht, beschloss der Bundestag 2013, diese Überhangmandate durch zusätzliche "Ausgleichsmandate" zu kompensieren. 2017 erhöhte sich die Zahl der Parlamentssitze dadurch um weitere 65, weshalb es derzeit statt 598 insgesamt 111 Abgeordnete mehr gibt. Und schon seit Jahren wird gewarnt, dass diese Zahl bei künftigen Wahlen auf 800 und mehr steigen könnte, wenn das Wahlrecht nicht geändert wird. Auf eine neuerliche Reform konnten sich die Fraktionen bislang jedoch nicht verständigen, auch eine Arbeitsgruppe aller im Parlament vertretenen Parteien unter Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) konnte keinen Konsens finden.

Mittlerweile wird die Zeit knapp, ab dem 25. März können die Parteien mit dem Prozess der Kandidatenaufstellung für die Wahl 2021 beginnen. Vergangene Woche nun debattierte der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der FDP-Fraktion erneut über Wege zu seiner Verkleinerung.

Eine Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte zeichnete sich dabei nicht ab. Während FDP, Linke und Grünen für ihren gemeinsamen Gesetzentwurf (19/14672) warben, der unter anderem eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise und damit der Direktmandate auf 250 vorsieht, äußerten Union und SPD Bedenken gegenüber einer entsprechenden Vergrößerung der Wahlkreise. Die AfD bekräftigte ihren vom Bundestag im November abgelehnten Vorschlag (19/14066), die Zahl der Direktmandate einer Partei entsprechend deren Zweitstimmenergebnis zu begrenzen.

Stefan Ruppert (FDP) warf der Koalition vor, sich bei dem Thema seit zwei Jahren "jedweder Sacharbeit" zu verweigern. Dagegen hätten FDP, Linke und Grüne einen Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestages gemacht, der alle im Parlament vertretenen Parteien Mandate kosten würde.

»Aus der Balance» Michael Grosse-Brömer (CDU) betonte, seine Fraktion wolle die Größe des Bundestages begrenzen, doch seien ihre Vorschläge regelmäßig abgelehnt worden. Gemäß "normaler Rechtslage" gebe es 299 Wahlkreise, die Direktkandidaten direkt entsenden, und daneben 299 Listenmandate. Nun sei die Zahl der Direktmandate gleichgeblieben, die Listenmandate dagegen "aus der Balance" geraten. Repräsentative Demokratie bedeute aber auch Bürgernähe, weshalb man überlegen müsse, ob man Wahlkreise mit mehr als drei Landkreisen wolle.

Britta Haßelmann (Grüne) entgegnete, 299 Direkt- und 299 Listenmandate sehe das "Grabenwahlrecht" vor; nicht das personalisierte Verhältniswahlrecht. Bei diesem Grabenwahlrecht hätte die Union die absolute Mehrheit. FDP, Linke und Grüne hätten dagegen einen "guten Vorschlag" auf Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts gemacht, der sich "negativ proportional auf alle Parteien gleich" auswirke. Dies sei "fair und gerecht".

Carsten Schneider (SPD) sagte, seiner Fraktion sei in der laufenden Legislaturperiode auch wegen der Frage des direkten Kontakts zu den Bürgern für eine Änderung der Zahl der Wahlkreise "nicht zugänglich". Notwendig sei aber ein "Deckel", weshalb die SPD eine "Begrenzung nach oben" vorschlage: "Einen Deckel, der bei einer Größenordnung liegt, die geringer ist als die jetzige Anzahl der Bundestagsabgeordneten". Hierüber sei man im Gespräch mit der Union.

Friedrich Straetmanns (Linke) räumte ein, dass der Drei-Fraktionen-Vorschlag keine Reduzierung des Bundestages auf die prognostizierte Größe von ungefähr 630 Abgeordnete garantiere. Er sei aber der "einzig konkret vorliegende Vorschlag, der überhaupt in diese Richtung geht".

Albrecht Glaser (AfD) sagte, die Lösung des Problems sei eine Beibehaltung der Wahlkreise bei Begrenzung der Direktmandate pro Bundesland auf die Zahl, die der jeweiligen Partei nach ihren Zweitstimmen an Mandaten zustehen. Dabei kämen "die nach Stimmen- oder Prozentzahl schwächsten Direktbewerber" nicht zum Zug. Dies sei "hochdemokratisch und very simpel".

Spitzentreffen Einen Tag nach der Debatte war die Frage der Wahlrechtsreform auch Thema eines Treffens der Fraktionschefs von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen. Dabei hätten die Koalitionsfraktionen noch keinen Reformvorschlag vorgelegt, war anschließend aus Oppositionskreisen zu vernehmen; ein neuerliches Treffen solle es am Anfang kommender Woche geben. Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung.