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Vor 70 Jahren... : Polizeiarbeit auf Bundesebene

08.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

8. März 1951: BKA-Gesetz erlassen. In einem umgebauten Pferdestall in Bonn nahmen 26 Kriminal- und ein Verwaltungsbeamter 1951 ihre Arbeit auf. So bescheiden startete das Bundeskriminalamt, das mit dem "Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes" vom 8. März 1951 ins Leben gerufen wurde. Zunächst bestand die Aufgabe der "Sicherungsgruppe Bonn" darin, die Bundesregierung um Kanzler Konrad Adenauer (CDU) zu schützen. Da die Polizeihoheit laut Grundgesetz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt, hatten diese zunächst Landeskriminalpolizeiämter geschaffen; die Einrichtung einer bundesweiten Zentralstelle "für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen" war jedoch verfassungsgemäß. Das BKA sollte die nationale Verbrechensbekämpfung koordinieren und Ermittlungen in schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern mit Auslandsbezug durchführen.

Gerangel gab es um den Sitz der Behörde. Im Gespräch waren Hamburg und Koblenz, schließlich erfolgte die Gründung in Bonn und zwei Jahre später der Umzug in einen Neubau nach Wiesbaden. Deutlich schwerer wog jedoch Jahrzehnte lang die Tatsache, dass anfangs die meisten BKA-Mitarbeiter durch eine NS-Vergangenheit vorbelastet waren. 2007 begann die Behörde auf Initiative des damaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke ihre Geschichte aufzuarbeiten. "Ich glaube, dass wir eine sehr demokratische Polizei sind", sagte Ziercke in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. "Aber wir wollen wissen, wo sind unsere Wurzeln, und ist aus dieser Zeit etwas übrig geblieben in den 60er, 70er Jahren, was wir möglicherweise nicht erkannt haben." Benjamin Stahl