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STEuern : Handels-Erleichterungen

EU-Richtlinien zu Verbrauchssteuern umgesetzt

08.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Um den Handel mit verbrauchssteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkohol, aber auch Strom- und anderen Energieerzeugnissen innerhalb der EU zu erleichtern, hat die Europäische Union Richtlinien zur Systemharmonisierung erlassen. Mit dem siebten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) hat der Bundestag diese am vergangenen Freitag in nationales Recht umgesetzt. Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf in veränderter Form zu.

Bei den Richtlinien geht es darum, nicht die Steuersätze, aber die Struktur der Verbrauchssteuern zu vereinheitlichen und Verfahren zur Besteuerung, Beförderung Lagerung solcher Produkte anzugleichen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Umstellung von der Papierform auf ein elektronisches System. Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Detailregelungen dazu. Neben der Umsetzung der Richtlinie enthält es weitere Neuregelungen, etwa eine Steuerbefreiung, wenn an sich steuerpflichtige Produkte für Wissenschaft und Forschung verwendet werden.

Mit dem Gesetz wurde auch die Behandlung der Ehrenamtspauschale geändert. Bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro mit dem Jahressteuergesetz war versäumt worden, das Haftungsprivileg auszuweiten. Dies wurde nachgeholt.

Ebenso geändert wurde mit dem Vorhaben das Finanzverwaltergesetz. Nötig wurde die Anpassung wegen der Umwandlung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in eine eigene Direktion der Generalzolldirektion.