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REFORMEN : Verpflichten und verbieten

Fraktionen wollen die Offenlegungspflichten der Abgeordneten verschärfen

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
3 Min

Als der Bundestag vergangenen Freitag angesichts der Masken- und Lobbyismusaffäre über eine Verschärfung der Transparenzregeln des Parlaments debattierte, standen dazu Anträge oder Gesetzentwürfe aller Oppositionsfraktionen auf der Tagesordnung, während es von der Koalition keine Vorlagen zu dem Thema gab. Doch CDU/CSU und SPD konnten eine zuvor erzielte Einigung in der Koalition verkünden, die nun in Gesetzesform gegossen werden soll.

Danach müssen künftig anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden, wobei Einkünfte unter 1.000 Euro im Monat beziehungsweise unter 3.000 Euro im Jahr nicht angezeigt werden müssen, wie Patrick Schnieder (CDU) sagte. Beteiligungen an Aktien- und sonstigen Gesellschaften sollten ab fünf Prozent angezeigt und veröffentlicht werden. Auch sollten Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie Dividenden veröffentlichungspflichtig werden, ebenso Aktienoptionen. Bezahlte Lobbytätigkeit von Abgeordneten gegenüber Bundesregierung und Bundestag solle verboten werden. Zudem sollten auch Honorare für Reden und Vorträge von Abgeordneten sowie die Entgegennahme von Geldspenden durch Parlamentarier verboten werden.

Carsten Schneider (SPD) kündigte an, dass man dazu in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf vorlegen werde. Auch wolle die Koalition Abgeordnetenbestechung als Verbrechen einstufen. Die vorgesehenen Maßnahmen führten hoffentlich dazu, dass Verfehlungen Einzelner "nicht auf das ganze Haus abfärben".

»Vertrauenskrise« Thomas Seitz (AfD) zeigte sich von den Ankündigungen der Koalition "angetan". Er wolle das jedoch "erstmals schwarz auf weiß sehen" und abwarten, ob nicht "nachher eine Regelung kommt, die mehr verdunkelt als erhellt".

Marco Buschmann (FDP) sagte, es habe schwere Verfehlungen gegeben, weshalb es gut sei, dies aufzubereiten. Mit Blick auf den Umgang mit Aktionenoptionen begrüßte er, dass es dabei Einigkeit gebe. In der Tat sei "die Option verführerischer als ein fixer Geldbetrag". Aber auch andere Finanzderivate lösten "Anreizmechanismen" aus. Deshalb habe seine Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, "der nicht nur die Aktienoption regelt".

Jan Korte (Linke) beklagte, während Pflegekräfte, Ärzte und Kassiererinnen "sich krumm machen, jeden Tag", und Menschen in Kurzarbeit seien, habe es einige Abgeordnete gegeben, "die sich die Taschen vollstopfen ohne Ende". Dabei sei insbesondere die CDU/CSU auffällig geworden. Jetzt angekündigte Maßnahmen seien bereits seit Jahren vorgeschlagen worden, "und es ist immer wieder an Ihnen gescheitert", fügte Korte an die Adresse der Union hinzu.

Britta Haßelmann (Grüne) sagte, durch die Korruption und Geschäftemacherei Einzelner sei eine tiefe Vertrauenskrise entstanden, die das ganze Parlament getroffen habe. Sich als Abgeordneter mit Geschäftemacherei in der Corona-Krise persönlich zu bereichern, während so viele Menschen unter der Pandemie litten, sei "zutiefst unanständig".

Überwiesen Einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/12), dass Nebeneinkünfte der Abgeordneten auf Euro und Cent veröffentlicht werden müssen, lehnte das Parlament in namentlicher Abstimmung mit 382 von 568 Stimmen ab. Zugleich wurden ein Gesetzentwurf und ein Antrag der AfD-Fraktion (19/27850, 19/27857) zu weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Vorlagen sehen unter anderem vor, den Abgeordneten entgeltliche Lobbytätigkeit ebenso zu verbieten wie Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten. Ein ebenfalls überwiesener FDP-Entwurf (19/27836) zielt darauf ab, Aktienoptionen und vergleichbare vermögenswerte Vorteile anzeigepflichtig zu machen. Ferner überwies das Parlament einen Antrag der Grünen-Fraktion (19/27872), der unter anderem ein Verbot bezahlter Lobbytätigkeit von Abgeordneten, eine Anzeige- und Veröffentlichungspflicht bei Aktienoptionen als Nebeneinkünfte sowie eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte vorsieht.

Über einen Vorstoß der AfD-Fraktion (19/27776), die Mindeststrafe für Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten auf ein Jahr anzuheben sowie die Höchststrafe auf zehn Jahre, hatte der Bundestag bereits am Vortag in erster Lesung beraten. Von der Tagesordnung abgesetzt worden waren zwei weitere Linken-Vorlagen (19/25354, 19/25348). Danach soll unter anderem die Annahme von Spenden parteiangehörigen Parlamentariern verboten sein. Zulässig bliebe die Annahme von Spenden durch parteiunabhängige Abgeordnete, allerdings will die Fraktion die Grenze für die Anzeigepflicht auf 500 Euro und für die Veröffentlichungspflicht auf 1.000 Euro absenken.