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Wirtschaft : Globale Standards

Deutsche Firmen sollen Menschenrechte in ihren Lieferketten einhalten

26.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
3 Min

Erst in der vergangenen Woche veröffentlichte eine große Modehandelskette eine Kundenbefragung, wonach mehr als 50 Prozent der Käuferinnen und Käufer ethische Arbeitsbedingungen für wichtig halten. Die Kehrseite: Nicht mal die Hälfte davon informiert sich vor dem Kauf auch entsprechend und weiß tatsächlich etwas über Arbeitsbedingungen der Näherinnen in den Textilfabriken Asiens. Diese Diskrepanz ist charakteristisch für das Konsumverhalten in Industrieländern, seitdem die meisten Produkte nicht mehr vor der Haustür produziert werden. Nach dem Motto: aus den Augen aus dem Sinn.

Spätestens seitdem 2013 die Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch einstürzte und tausend Arbeiterinnen starben, wurde allerdings die Frage auch hierzulande immer dringender, welchen Preis andere für die billigen Konsumgüter in Europa zahlen. Von einem umfassenden Umdenken kann dennoch keine Rede sein.

Zumindest auf der Produktionsseite soll sich dies nun ändern. Die Große Koalition will vor Ende der Legislaturperiode noch umsetzen, was sie schon vor vier Jahren in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat: ein Lieferkettengesetz, oder Sorgfaltspflichtengesetz. In der vergangenen Woche fand dazu erstmals eine Debatte im Bundestagsplenum statt. Bereits im Oktober 2020 führte der Menschenrechtsausschuss eine Anhörung zu diesem Thema durch, in der Experten mehrheitlich ein solches Gesetz befürworteten.

Der nun vorliegende Entwurf (19/28649) verpflichtet deutsche Unternehmen, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit tausend Beschäftigten gelten.

Aufgrund der hohen internationalen Verflechtung ihrer volkswirtschaftlich bedeutenden Branchen stehe die Bundesrepublik in "einer besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken", schreibt die Regierung im Entwurf. "Kinder gehören in die Schule, nicht ins Bergwerk und nicht auf Kaffeeplantagen", betonte Hermann Gröhe (CDU) in Debatte unter Verweis auf die Millionen Kinderarbeiter weltweit.

Die Verantwortung soll laut Entwurf abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten geregelt werden. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen über "substantielle Kenntnisse" von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Firmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das betrifft auch den Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Kritik der Opposition Die Opposition konnte der aktuelle Entwurf jedoch nicht überzeugen: Während AfD und FDP vor allem die Auflagen für die Unternehmen als unangemessen kritisierten, hegten Linke und Grüne erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes.

So nannte etwa Markus Frohnmaier (AfD) das Vorhaben "völlig absurd" und einen "Angriff auf alle deutschen Unternehmen, die sich trauen, in anderen Ländern zu investieren". Es könne nicht sein, "dass deutsche Unternehmen weltweit eine Lieferkettenpolizei bilden sollen. Es ist Aufgabe von Staaten, die Einhaltung von Menschenrechten durchzusetzen", sagte er.

Carl-Julius Cronenberg (FDP) bemerkte: "Das Gesetz atmet den Geist des Misstrauens und erweckt bewusst den Eindruck, Kinderarbeit und Ausbeutung würden billigend in Kauf genommen."

Anlass zu Misstrauen gibt es auch aus Sicht der Linken. Denn das Fehlen einer zivilrechtlichen Haftungsregelung nehme dem Gesetz sein "schärfstes Schwert". Dass nun Nichtregierungsorganisationen für die Betroffenen klagen könnten, löse das Problem nicht, kritisierte Eva-Maria Schreiber (Die Linke). "Sie warten auf Europa. Das wird nicht funktionieren, die Haftung muss hier umgesetzt werden", betonte Uwe Kekeritz (Grüne) unter Hinweis auf eine noch ausstehende europäische Regelung zu Lieferketten. Grüne und Linke bezeichneten außerdem die Unternehmensgrößen als unzureichend, denn so erfasse das Gesetz nur eine Minderheit der Firmen und könnte von anderen gar als "Freibrief" verstanden werden, befürchtete Kekeritz.

Gerd Müller (CSU), Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigten ihr Gemeinschaftswerk. "Es ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts, ob wir von einem freien zu einem fairen Welthandel in globalen Lieferketten kommen", betonte Müller. "Es ist kein Papiertiger, sondern ein Gesetz mit Biss, es enthält substanzielle Sanktionen für den Fall von Verstößen." Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle habe ein "robustes Mandat", so Heil.

"Wir haben die Verantwortung, dass so etwas wie in Rana Plaza nie wieder passiert. Diese Verantwortung darf nicht mehr nur freiwillig sein", resümierte Sascha Raabe für die SPD-Fraktion.