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rechT II : Schutz vor Feindeslisten

Bedrohliche Verbreitung persönlicher Daten

26.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Einen besseren Schutz gegen sogenannte Feindeslisten sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28678) vor, der vergangene Woche in erster Lesung beraten wurde. Erreicht werden soll dies durch eine Änderung des Strafgesetzbuches. Der Begriff "Feindeslisten" steht für Sammlungen von persönlichen Daten, vor allem Adressen, die vorwiegend im Internet verbreitet und mit Drohungen verbunden sein können. Die Existenz solcher Listen führe zu einer erheblichen Verunsicherung, heißt es in dem Entwurf. Die Betroffenen, meist politisch oder gesellschaftlich engagierte Personen, empfänden die Nennung auf solchen Listen als einschüchternd, weil sie befürchteten, Opfer von Straftaten zu werden.

Zunehmende Verrohung Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verrohung in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung und im politischen Diskurs bei zugleich steigenden Fallzahlen politisch motivierter Straftaten, insbesondere im Bereich der Hasskriminalität und aus dem extremistischen Spektrum, hätten "Feindeslisten" eine bedrohliche Wirkung. Im Ergebnis könne dies dazu führen, dass sich engagierte Personen aus dem politischen und gesellschaftlichen Diskurs zurückzögen.

Von den bestehenden Strafvorschriften wird dieses Phänomen laut Entwurf bisher kaum erfasst. Vorgesehen ist daher die Einführung eines neuen Paragrafen 126a, der als Strafrahmen für das Verbreiten allgemein zugänglicher Daten Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorsieht. Das Verbreiten nicht allgemein zugänglicher Daten soll mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.

Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) verwies auf den Zusammenhang des Entwurfs mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität und betonte, dass damit Strafbarkeitslücken geschlossen würden. Zugleich stelle sich die Bundesregierung an die Seite derjenigen, die sich für das demokratische Gemeinwesen einsetzten. Die Vorlage wurde zusammen mit einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Thema (19/28777) in den Rechtsausschuss überwiesen.