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sport : Hinweise von Insidern

Anti-Doping-Gesetz erhält Kronzeugenregelung

26.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist im Dezember 2015 erstmals eine Strafbarkeit für Leistungssportler geschaffen worden, die Dopingmittel oder Dopingmethoden anwenden. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Die gewerbsmäßige Herstellung oder der Handel mit Dopingmitteln sowie die Abgabe an Jugendliche kann mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Die ganz großen Ermittlungserfolge gab es nach Einführung des Gesetzes aber offenbar nicht. Seit Inkrafttreten sei nur eine geringfügige Zahl an Strafverfahren wegen Selbstdopings geführt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrem vergangene Woche erstmals beratenen Novellierungsentwurf (19/28676). Mit ihm soll das Anti-Doping-Gesetz um eine Kronzeugenregelung ergänzt werden.

Gefordert wurde dies schon lange. Bei einer Expertenanhörung des Sportausschusses im Oktober 2019 gab es ein Votum dafür. Der Ende 2020 vorgelegte Evaluationsbericht zum Anti-Doping-Gesetz kommt zu demselben Schluss.

Ermittlungen in Doping-Fällen, darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Entwurf, seien in besonderer Weise auf Informationen von Sportlern und ihrem Umfeld angewiesen, da es sich meist um geschlossene Strukturen handele, "in denen nur schwer ohne Insiderinformationen ermittelt werden kann". Ziel der Kronzeugenregelung sei es deshalb, "einen stärker sichtbaren Anreiz" für dopende Leistungssportler zu schaffen, Informationen über andere dopende Sportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben.

Dazu soll in Anlehnung an Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes, eine zusätzliche, bereichsspezifische Regelung zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei Aufklärungs- und Präventionshilfe eingeführt werden. Diese Regelung, so hofft die Regierung, soll den Tätern gut sichtbar und verständlich zeigen, "dass Aufklärungs- und Präventionshilfe im Anwendungsbereich des Anti-Doping-Gesetzes honoriert wird". Um Missbrauch vorzubeugen, sind erhöhte Strafen für wahrheitswidrige Angaben geplant.