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Marco Buschmann : »Auch in der Krise«

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion über Grundrechte und Liberalismus in Zeiten der Corona-Pandemie

26.04.2021
2023-08-30T12:39:36.7200Z
5 Min

Herr Buschmann, für einen Liberalen müssen Pandemie-Zeiten mit ihren Grundrechtseinschränkungen doch der reine Horror sein?

Das Wort Horror ist mir zu groß. Aber die große Zahl der tiefen Freiheitseingriffe macht mir große Sorgen. Natürlich muss der Staat handlungsfähig sein und Gefahrenabwehr betreiben können. Das wünschen sich auch Liberale. Wir wollen keinen ohnmächtigen Staat. Aber gerade in Krisenzeiten kommt es bei Eingriffen in die Bürgerrechte zu Übertreibungen, zu Fehlern und auch zu bloß symbolischen Handlungen, um sich politisch zu inszenieren. Es ist daher die Aufgabe einer liberalen Partei, diese Eingriffe immer wieder kritisch zu hinterfragen, um möglichst viele solcher Übertreibungen, Fehler und symbolpolitischen Handlungen zu verhindern oder abzustellen.

Ist das Virus, wie es die Kanzlerin 2020 formulierte, eine "demokratische Zumutung" - oder mutet der Staat den Menschen diese Einschränkungen zu?

Ich halte das offen gestanden für einen schrägen Satz. Der demokratische und liberale Rechtsstaat muss auch in der Krise handlungsfähig sein. An der Spitze unserer Verfassung steht der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Das zeigt: Es geht hier um ethische Grundentscheidungen. Grundrechte sind keine Schönwetter-Normen. Sie müssen auch in einer Krise Beachtung finden. Das gilt auch für Fundamentalnormen wie das demokratische Prinzip.

Die Liste der von Einschränkungen betroffenen Rechte reicht von der ungestörten Religionsausübung über die Versammlungsfreiheit und dem Recht auf Freizügigkeit bis hin etwa zur Berufsfreiheit. Können Sie verstehen, dass Menschen dagegen auf die Straße gehen?

Es ist hoffentlich allen Verantwortungsträgern klar, dass es hier um die intensivsten, anhaltendsten und auch in ihrer Masse umfassendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte des Grundgesetzes geht. Dass Menschen dagegen protestieren, ist im Grundsatz ein gutes Zeichen für eine lebendige Demokratie. Nichts wäre schlimmer, als wenn den Bürgern diese Eingriffe egal wären. Natürlich muss das Demonstrationsrecht so ausgeübt werden, dass man niemanden gefährdet. Das bedeutet, dass man in einer Pandemie dabei gewisse Einschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes in Kauf nehmen muss. Friedlicher Protest ist Ausdruck für ein intaktes Immunsystem in der Demokratie. Gewaltsamer Protest aber hat in einer Demokratie nichts verloren.

Gefährdet es das Vertrauen in die Freiheitlichkeit unserer Ordnung, wenn so viele Grundrechte eingeschränkt sind?

Das kann schnell passieren, insbesondere wenn die Einschränkungen schlecht erklärt werden. Sie müssen sehr gut begründet werden, nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus Gründen der demokratischen Akzeptanz. Hier sind schwere Fehler gemacht worden. Einer davon war die Wahl der Ministerpräsidentenkonferenz als Entscheidungsgremium.

Inwiefern?

Die Ministerpräsidentenkonferenz tagt informell hinter verschlossenen Türen. Es gibt keine öffentliche Debatte wie im Bundestag. Es gibt keine Transparenz darüber, wer welche Vorschläge gemacht hat, was die Gründe dafür sein sollen und welche Expertinnen und Experten hinzugezogen worden sind. Das kostet Akzeptanz. Denn die Bürger merken die Einschränkungen ja sofort in ihrem täglichen Leben. Sie müssen ihr Geschäft oder Café schließen. Sie können ein Geschäft nicht mehr aufsuchen oder die Kinder können nicht mehr zur Schule. Wenn dann nicht klar ist, was die Gründe dafür sind, dann kommt Frust auf. Das sieht man etwa in der Debatte um die Ausgangssperren: Viele Menschen wollen sich in der Pandemie verantwortungsbewusst verhalten, verstehen aber nicht, was diese pauschale Maßnahme für die Bekämpfung der Pandemie bringen soll.

Das Grundgesetz schließt nicht aus, dass bestimmte Grundrechte gegebenenfalls eingeschränkt werden - etwa, wenn es sagt, dass in diese Rechte nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden darf. Wird zu wenig kommuniziert, dass Grundrechte nicht immer per se unantastbar sind?

Den Satz würde ich so nicht unterschreiben. Eine Grundrechtsnorm stellt dem Staat bei bestimmten Lebenssachverhalten ein Warnschild auf. Es sagt, wenn er sich auf dieses Gebiet begibt, muss er sich bestimmten Pflichten unterwerfen: Dass er beispielsweise eine gesetzliche Grundlage benötigt und dabei bestimmte Anforderungen erfüllen muss wie die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs mit einer sehr guten Begründung. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, debattieren wir bei vielen Grundrechtseingriffen, bei denen in großer Eile und mit zweifelhaftem Beratungsverfahren entschieden wird und die Verhältnismäßigkeit als wesentliche Anforderung nicht sichergestellt ist. In Grundrechte eingreifen darf man eben nur in der von der Verfassung vorgesehenen Form, und dazu gehört insbesondere, dass die Eingriffe verhältnismäßig sind.

Die FDP hat beklagt, der Bundestag sei zu wenig an den Entscheidungen zur Corona-Bekämpfung beteiligt gewesen. Aber das Infektionsschutzgesetz und die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite", also die rechtliche Grundlage der Eingriffe, wurden doch vom Bundestag beschlossen?

Das stimmt. Der Katalog mit den 17 Instrumenten zur Bekämpfung der Pandemie wurde vom Bundestag beschlossen. Aber es war nicht ausreichend klar, wann genau diese Instrumente zulässig sein sollen. Diese Lücke wurde dann von den Ministerpräsidentenkonferenzen gefüllt. Dieser Entscheidungsmodus hat sich inzwischen erschöpft. Deshalb ist mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes nun wieder der Gesetzgeber gefragt. Das ist von der Beratungsqualität her ein Riesenvorteil. Denn der Parlamentarismus hat im Gegensatz zur Ministerpräsidentenkonferenz formelle Qualitätssicherungsmechanismen, die auch wirken. Die zumindest graduellen Verbesserungen am ursprünglichen Regierungsentwurf der letzten Novelle des Infektionsschutzgesetzes zeigen, dass parlamentarische Beratungen zu besseren Ergebnissen führen als intransparente Hinterzimmerrunden.

Der Liberalismus setzt auf freie und eigenverantwortliche Bürger. Wenn Sie nun etwa an die anhaltenden Privatpartys und dergleichen denken: Scheitert in der Krise der Spagat zwischen Freiheit und Verantwortung schlicht an unsozialem Egoismus?

Man darf nicht die wenigen schwarzen Schafe, die ganz deutlich in der Minderheit sind, zum Maßstab für die übergroße Zahl der Menschen machen, die sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Ich glaube, dass wir die Pandemie besser bekämpfen, wenn wir Freiheit, Eigeninitiative und persönliche Verantwortung stärken.

Wie das?

Wesentliche Fortschritte sind ohnehin auf persönliches Verantwortungsbewusstsein angewiesen. Masken tragen bringt eben nur etwas, wenn es möglichst viele tun. Und großartige Fortschritte bei der Pandemiebekämpfung sind aus freier wissenschaftlicher und unternehmerischer Initiative hervorgegangen. Nehmen Sie den Biontech-Impfstoff, die Entwicklung der Schnelltests, die phantastische Leistung, diese Produkte in kurzer Zeit massenhaft zur Verfügung zu stellen. Das alles waren keine staatlichen Maßnahmen. Der Staat kann das gar nicht. Sie alle sind das Ergebnis unternehmerischer und wissenschaftlicher Freiheit. Deshalb ist gerade auch die Pandemie eine Zeit, in der wir Freiheit, Eigeninitiative und persönliche Verantwortung schätzen sollten.

Marco Buschmann (43) gehörte dem Bundestag bereits von 2009 bis 2013 an. In der laufenden Wahlperiode ist der FDP-Politiker Erster Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion.