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Telekommunikation : Schneller ins Netz

Neue Anreize für Glasfaserausbau

26.04.2021
2023-08-30T12:39:36.7200Z
2 Min

Der Bundestag will per Gesetz dem Recht auf schnelles Internet für alle zur Geltung verhelfen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD votierten die Abgeordneten in der vergangenen Woche für ein umfangreiches Maßnahmenpaket (19/26108) der Bundesregierung in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung. Damit sollen nicht nur der Netzausbau beschleunigt, sondern auch Verbraucherrechte gestärkt und mehr europäische Einheitlichkeit auf den Telekommunikationsmärkten erzielt werden. Die Opposition stimmte aus unterschiedlichen Gründen gegen das Gesetz. Sieben Anträge aus ihren Reihen (19/26117, 19/26531, 19/26532, 19/26533, 19/27192, 19/5764, 19/26188) wurden im Anschluss an die Debatte allesamt abgelehnt.

Das Gesetz sieht einen Rechtsrahmen für den Glasfasernetzausbau mit Anreizen für Unternehmen sowie einen für die Frequenzverwaltung vor. Genehmigungsverfahren sollen einfacher und kürzer werden. Die letzten Änderungen zielten vor allem auf das Recht auf schnelles Internet ab - unter anderem sollen zur Berechnung von Anforderungen nun auch Uploadrate und Latenz eine Rolle spielen. Die tatsächliche und verbindliche Untergrenze soll erst noch berechnet werden, vermutlich von der Bundesnetzagentur. Weitere Änderungen betreffen die Kosten für TV, die Mieter bisher häufig im Zuge ihrer Nebenkosten zahlen. Von Vermietern abgeschlossene TV-Kabelverträge sollen ab 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden können. Nur wenn Vermieter neue Glasfaserleitungen haben verlegen lassen, können sie Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.

Abgeordnete von CDU/CSU und SPD zeigten sich zufrieden mit dem Erreichten. Man schaffe die Voraussetzungen dafür, Glasfaser bis in jede Wohnung zu bekommen, sagte etwa Andreas G. Lämmel (CDU). Falko Mohrs (SPD) stellte die gestiegenen Wahlmöglichkeiten im Sinne des Verbraucherschutzes heraus. Die Opposition kritisierte unterschiedliche Aspekte: Jörn König (AfD) monierte die Fixierung auf Glasfaser und plädierte, robustere Technologien für den Fall eines Stromausfalls einzubeziehen. Reinhard Houben (FDP) sah eine nicht zu billigende Verschiebung von der Privat- zur Staatswirtschaft, während Anke Domscheit-Berg (Die Linke) lediglich einen "Rechtsanspruch auf lahmes Internet" erkennen konnte, was zu wenig sei. Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) schließlich sah eher einen Rückschritt beim Verbraucherschutz. Es gebe zu viele Schlupflöcher.