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Steuern : Digitalisierung gegen Cum/Ex-Tricks

Gesetz soll Betrug bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern verhindern

10.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
2 Min

Das Ziel ist klar, die Materie komplex. Das zeigt schon der Titel des Gesetzentwurfs aus dem Bundesfinanzministerium: "Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz" (19/27632). Es soll Betrug, insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen der Vergangenheit verhindern.

Unter Cum-Ex-Betrug versteht man das Sich-erstatten-lassen von nicht gezahlter Kapitalertragsteuer vom Finanzamt. Seit 2007 gab es immer wieder Rechtsänderungen, um Cum-Ex-Betrug auszuschließen. Doch die Trickser sind erfinderisch, die Probleme um die Erstattung hörten nicht auf. Mehrere Cum-Ex-Geschäfte, die mehr als zehn Jahre zurück liegen, werden derzeit vor Gerichten verhandelt.

Eine Revision der Abläufe beim Bundeszentralamt für Steuern hatte dem Bundesfinanzministerium gezeigt, wo die Defizite liegen: Das Erstattungs-Verfahren wird nicht digital abgewickelt und ist zu komplex.

Der Gesetzentwurf setzt dort an. Der gesamte Prozess - Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde - soll digitalisiert werden. Zur Betrugsbekämpfung speziell bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern erhält das Bundeszentralamt für Steuern künftig zusätzliche Informationen von den Finanzinstituten. In der Anhörung im Finanzausschuss hatten die Sachverständigen besonders kritisiert, dass Banken für unrechtmäßige Steuererstattungen haften sollen, auch wenn sie keine Schuld tragen, und dass Banken und börsennotierten Firmen umfangreiche Meldepflichten zur Identifizierung von Anlegern auferlegt werden.

Genau diese Kritikpunkte standen im Mittelpunkt der Debatte. Während die Regierungskoalition von einem guten Gesetz sprach, löst es aus Sicht der Opposition die Probleme nicht.

Michael Schrodi (SPD) bekräftigte, die zusätzlichen Informationen seien wichtig, "um solche Betrugspraktiken in Zukunft auszuschließen". Fritz Güntzler (CDU) sagte, man habe abgewogen zwischen dem zusätzlich geschaffenen Verwaltungsaufwand und der Möglichkeit, Steuerbetrug zu verhindern.

Für den AfD-Abgeordneten Albrecht Glaser bedeutet das Gesetz "Schikane für die Steuerpflichtigen". Die Digitalisierung des Verfahrens und die Zentralisierung begrüße seine Fraktion jedoch. Katja Hessel (FDP) kritisierte, das Gesetz sei übers Ziel hinaus geschossen. Es würden Daten angefordert und gesammelt, die gar nicht notwendig seien. Fabio de Masi (Die Linke) lobte, dass Banken verstärkt in die Haftung genommen würden, er bezweifelte jedoch, dass diese die Korrektheit der Informationen überhaupt sicherstellen könnten. Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) empfahl einen datenbankgestützten Abgleich der Erstattungsanträge. Sie prognostizierte, das Problem werde sonst weiter bestehen.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Opposition in der Ausschussfassung angenommen. Mehrere Oppositionsanträge wurden abgelehnt.