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Staatsbürgerschaft : Bunte Republik

Jedes Jahr lassen sich mehr als 120.000 Menschen in Deutschland einbürgern. Vor 20 Jahren reformierte Rot-Grün das srecht grundlegend: Seither gilt neben dem…

04.01.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
5 Min

An seinen ersten Gedanken, als er in Deutschland ankam, kann sich Khaled Husseini noch genau erinnern. "Ich war überrascht, wie ruhig es ist", sagt der heute 30-Jährige lachend. Damit meint er nicht etwa einen abgelegenen Park, sondern die Ankunftshalle im Frankfurter Flughafen. In arabischen Ländern werde auf Flughäfen überall herum geschrien, sagt er. Es war ein warmer Sommertag 2009, als er - voller Hoffnung - aus Syrien zum Studium in Frankfurt ankam. Deutsch hatte er bereits in seinem Heimatort nahe der Großstadt Idlib gelernt. Husseini ist dankbar über die Chancen, die er in Deutschland bekommen hat. Von einer Willkommenskultur will er aber auch nicht sprechen. "Ich musste mir immer nur selbst helfen", sagt er.

Bis zur Einbürgerung 2017 war es dennoch ein langer Weg, obwohl Husseini alle Bedingungen mustergültig erfüllt. Er spricht akzentfrei Deutsch, verdient seinen Lebensunterhalt selbst, ist nie straffällig geworden und hat einen inzwischen gesicherten Aufenthaltsstatus. Für seine Einbürgerung findet Husseini nur ein Wort "Erleichterung". Er erinnert sich noch genau an den Augenblick, als ihm die Einbürgerungsurkunde überreicht wurde. "Damit hatte ich erstmals eine richtige Perspektive", sagt er nachdenklich.

Rund 128.000 Menschen erhielten 2019 die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit etwa 16.200 kamen die meisten von ihnen aus der Türkei, gefolgt von Großbritannien, Polen, Rumänien, Irak und Italien. Erst auf Platz zehn folgt Syrien. Viele Briten haben aufgrund des Brexits einen deutschen Pass beantragt. Die Statistik besagt außerdem, dass alle Einbürgerungswilligen im Durchschnitt vorher rund 17 Jahre in Deutschland gelebt haben und im Durchschnitt 34 Jahre alt sind.

Die Statistik sagt allerdings nichts über die Schicksale, die dahinter stehen. Husseini studierte Bauingenieurwesen, erst in Aachen und dann in Essen. Neben dem Studium jobbte er für seinen Lebensunterhalt - auf dem Bau, auf Messen und in Ingenieurbüros. "Ich habe nie einen Cent vom Staat bekommen", betont er. Schon in Syrien war er gegen das Regime von Präsident Baschar al Assad aktiv und wollte auf keinen Fall den dreijährigen obligatorischen Militärdienst absolvieren. "Für fast alle meine Klassenkameraden war das der Grund, das Land zu verlassen", sagt er. Auch in Deutschland sei er auf Demos und Veranstaltungen gegangen. "Da waren ganz sicher auch immer syrische Geheimdienstmitarbeiter dabei", ist Husseini sicher. Sein Name ist in den sozialen Medien bekannt, er unterstützt auch Regimegegner in Syrien. In dem zermürbenden Kreislauf zwischen immer begrenzten Aufenthaltsgenehmigungen und den Schikanen, seinen syrischen Pass verlängern zu müssen, beantragt er politisches Asyl. 2014 hat er in Dortmund bei einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration seine Anhörung. "Als der Mitarbeiter mir sagte, dass ich politisches Asyl bekomme, kamen mir vor Erleichterung die Tränen", sagt Husseini. Für ihn war es der erste Schritt, um auch rechtlich in seiner neuen Heimat Deutschland anzukommen und eine Zukunft aufbauen zu können.

Grundlegende Reform Unter der rot-grünen Koalition wurde im Jahr 2000 das Staatsbürgerschaftsrecht grundlegend verändert. Die Reform des in seinen Prinzipien aus dem Jahr 1913 stammenden wilhelminischen Einbürgerungsrechts war längst überfällig. Erstmals wurde neben dem alten Abstammungsprinzip das Geburtsortprinzip eingeführt. Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können somit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Gesetz enthielt auch die weitgehende Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft. All diese Änderungen sollten der Realität eines modernen Einwanderungslandes entsprechen. Vor allem an der "Doppelpass-Frage" entzündete sich ein heftiger politischer Streit zwischen Koalition und Opposition. In Erinnerung ist noch die von CDU und CSU initiierte bundesweite Unterschriftenkampagne unter dem Motto "Ja zur Integration - Nein zur doppelten Staatsbürgerschaft". In deren Ergebnis gewann Roland Koch (CDU) die Landtagswahl in Hessen und es änderten sich die Machtverhältnisse im Bundesrat. Am Ende wurde die "Vermeidung der Mehrstaatigkeit" im Gesetz festgeschrieben.

In der Praxis betrifft das mehrheitlich türkische Menschen. Denn viele Länder wie Afghanistan, Libanon, Syrien und andere entlassen nicht aus der Staatsbürgerschaft, jedoch die Türkei. Auch EU-Bürger brauchen zunächst ihre "alte" Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Die Grünen fordern deshalb schon seit langem Erleichterungen bei der Einbürgerung und die Aufhebung des Grundsatzes "Vermeidung der Mehrstaatigkeit". "Für die Generation der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die jetzt im Rentenalter ist, fände ich es eine überfällige Anerkennung ihrer Leistungen", sagt die Sprecherin für Migration und Integration der Grünen-Fraktion im Bundestag, Filiz Polat. Sie verweist auf ihren Vater, der seit den 1960er Jahren in Deutschland lebt und als Chirurg gearbeitet hat. "In ihm schlagen nun einmal zwei Herzen. Er würde sich sofort einbürgern lassen", sagt Polat.

Ein weiteres Problem sieht Polat in der wachsenden Anzahl - inzwischen fast zwölf Prozent - von in Deutschland lebenden Menschen, die nicht wählen dürfen. "Wir erleben, dass in Großstädten, zunehmend aber auch im ländlichen Raum, für Menschen das demokratische Prinzip der Gleichbehandlung nicht mehr gewährleistet ist, weil große Teile nicht wahlberechtigt sind", sagt sie. Inzwischen gebe es auch zunehmend Rückschritte, dass Einbürgerung erschwert und bürokratisiert werde.

Im Juli 2019 stimmte der Bundestag über eine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts ab. Eingebürgert wird nur derjenige, der sich den "deutschen Lebensverhältnissen" anpasst. Viele soziale Verbände, Flüchtlingsorganisationen und auch die Grünen protestierten gegen die Reform und befürchteten Behördenwillkür. "Integration heißt bei uns nicht Assimilation oder die Annahme einer bestimmten Lebensweise", stellt Polat klar.

Für den stellvertreten CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei geht es bei der Gesetzesänderung um pure Selbstverständlichkeiten und keine Verschärfungen. "Das betrifft den Entzug der Staatsangehörigkeit bei Terrorkämpfern mit Doppelpass und den Ausschluss von in Vielehen lebenden Personen. Wenn man Deutscher werden will, kann man nicht gleichzeitig Terrorkämpfer oder in einer Mehrehe sein. Das passt nicht zu unserem Gesellschaftsbild und zu unseren Gesetzen", sagt er. Zudem ist für eine Einbürgerung eine geklärte Identität notwendig. "Auch das ist aus meiner Sicht eine pure Selbstverständlichkeit. Wenn ein Staat seine Staatsbürgerschaft vergibt, will er natürlich wissen an wen", sagt der CDU-Innenexperte. Jedem sei klar, dass die Gesetzesänderungen nur einen kleinen Personenkreis betreffen.

Frei sieht keinen Grund, die Einbürgerung attraktiver zu machen. "Wir haben ein sehr großzügiges Einbürgerungsrecht, das es demjenigen, der sich einbürgern will, auch leicht macht", sagt er und fügt hinzu: "Man muss klar sagen, die deutsche Staatsangehörigkeit ist kein Ramschartikel, den man anpreisen müsste." Anders als bei den Grünen sehe er die Einbürgerung nicht als Ausgangspunkt der Integration. "Da muss die Integration schon weit fortgeschritten sein", betont Frei.

Beim Thema Einbürgerung prallen oft emotionale Aspekte mit Verwaltungsvorschriften aufeinander. Fördert die Einbürgerung Integration oder ist sie eher ein Verwaltungsakt? Was hat der Wechsel der Nationalität mit Identität oder gar mit Heimat zu tun? Husseini sagt: "Ich musste nichts aufgeben, aber ich habe etwas dazubekommen."

Die Autorin arbeitet als freie Journalistin in Berlin.