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DEMOKRATIE : Weichenstellungen für die Wahl

Der Bundestag lehnt Vorstöße von FDP und Grünen zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ab

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
2 Min

Für die bevorstehende Bundestagswahl wird die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel abgesenkt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen (19/29281) verabschiedete der Bundestag vergangene Woche ohne Gegenstimmen. In der Vorlage verweisen die vier Fraktionen auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie. Davon seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen.

Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. "Derart hohe Anforderungen" können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der vier Fraktionen "eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit" aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl "praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird", heißt es in der Gesetzesbegründung weiter.

Werbung In erster Lesung befassten sich die Abgeordneten zudem mit einem Koalitionsentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes (19/29762), mit der klargestellt werden soll, dass die politische Werbetätigkeit von Parteien während des Wahlkampfs grundsätzlich zuzulassen ist. Der Vorlage zufolge war es in der Vergangenheit zu verschiedenen Urteilen der Zivilgerichte gekommen, ob die politische Wahlwerbung der Parteien im Wahlkampf auch bei allgemeinen Hinweisen an Briefkästen auf die Unerwünschtheit von Werbung eingeworfen werden darf. Daher soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Zusammenhang der Regelungen über die Gleichbehandlung der Parteien im Wahlkampf im Parteiengesetz die grundsätzliche Zulässigkeit von Wahlwerbung klargestellt werden.

Keine Mehrheit im Parlament fanden am Freitag Vorstöße von FDP (19/23687, 19/23926) und Grünen (19/13512, 19/13513, 19/13514) zur Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht bei Bundestags- und Europawahlen von 18 auf 16 Jahre, ebenso wie ein Grünen-Antrag, das Mindestalter für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre abzusenken (19/13089). Während Die Linke für diese Vorlagen stimmte, votierten neben den Koalitionsfraktionen auch die AfD-Abgeordneten dagegen.

Abgelehnt wurden zugleich drei Grünen-Anträge zur Vorlage eines "Demokratiefördergesetzes", zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Einrichtung zufallsgeloster "Bürgerräte", die Parlament und Regierung mit Empfehlungen zu ausgewählten Themen beraten sollen (19/20166, 19/10223, 19/27879). Unter anderem sollte danach der Bundestag ein "Büro für Beteiligung" zur Planung, Durchführung und Evaluation von Bürgerräten einrichten.

Bürgerstunde Die AfD-Fraktion legte derweil einen Antrag (19/29781) zur Einrichtung einer "Bürgerstunde" im Bundestag vor, in der Petitionen mit mehr als 100.000 Mitzeichnungen besprochen werden. Nach dem Willen der Fraktion soll eine Bürgerstunde stattfinden, sobald der Petitionsausschuss dem Bundestag eine gesonderte Beschlussempfehlung über eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen vorlegt oder wenn eine Fraktion eine Bürgerstunde für eine Petition mit einem solchen Quorum verlangt. Der Bundestag überwies die Vorlage vergangene Woche zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse.