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KULTUR : Filmförderung und Corona

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
1 Min

In Fällen höherer Gewalt wie etwa der Corona-Pandemie können Sperrfristen, Fördervoraussetzungen und Verwendungsmöglichkeiten von Einnahmen gemäß des Filmförderungsgesetzes (FFG) flexibilisiert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27515) verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD in der durch den Kulturausschuss geänderten Fassung (19/29694) gegen das Votum der AfD, der Linken und der Grünen. Die FDP enthielt sich der Stimme.

Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor, dass die Filmförderungsanstalt die Sperrfristen für die Auswertung von Filmen durch entgeltliche Videoabrufdienste auf Antrag verkürzen kann, wenn eine Kinoauswertung aufgrund höherer Gewalt für längere Zeit bundesweit nicht möglich ist.

Mit der vorerst bis Ende 2023 geltenden FFG-Novelle reagiert die Bundesregierung auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Ursprünglich war eine große Reform der Filmförderung geplant, diese soll nun erst in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Bis Ende Juni 2022 soll die Filmförderungsanstalt deshalb einen Evaluationsbericht über die Entwicklung der Filmabgabe und die wirtschaftliche Situation des Filmmarktes vorlegen.