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VERTEIDIGUNG : Aufhebung von Urteilen

Rehabilitierung homosexueller Soldaten

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
1 Min

Alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) wegen ihrer Homosexualität oder wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen werden aufgehoben. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete der Bundestag am vergangenen Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26835) gemäß einer Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/29845). Zudem werden alle anderen dienstrechtlichen Benachteiligungen der Soldaten per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft. Die betroffenen Soldaten sollen eine Geldentschädigung in Höhe von 3.000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Soldaten der Bundeswehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homosexualität, einvernehmlichen homosexuellen Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität systematisch dienstrechtlich benachteiligt wurden. Die Soldaten der NVA seien ebenfalls solchen Benachteiligungen ausgesetzt gewesen. In den kommenden fünf Jahren rechnet die Regierung mit etwa 1.000 Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.

Ohne Gegenstimmen verabschiedete der Bundestag zudem einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27523) zur Neuordnung der Entschädigung von Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts gemäß einer Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/29846). Lediglich die Linken und Grünen enthielten sich der Stimme. So sollen die einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für verletzte und getötete Soldaten beziehungsweise ihre Hinterbliebenen erhöht werden.