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Familie : Schnellere Auszahlung

Conterganstiftungsgesetz einstimmig novelliert

25.05.2021
True 2023-08-30T12:39:37.7200Z
1 Min

Die zur Verfügung stehenden Mittel der "Conterganstiftung für behinderte Menschen" für die jährlichen Sonderzahlungen an contergangeschädigte Menschen sollen vorzeitig bis zum 30. Juni 2022 ausgezahlt werden. Der Bundestag verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (19/29285) am Donnerstag einstimmig in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (19/29889).

Ursprünglich sollten die zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro und die hieraus zu erwirtschaftenden Mittel in jährlichen Sonderzahlungen bis 2033 ausgezahlt werden. Da das Stiftungsvermögen aber wegen der geringeren Zinserträge oder etwaiger Negativzinsen nicht ausreichen wird, um die jährlichen Sonderzahlungen in bisheriger Höhe bis 2033 zu leisten, soll die Auszahlung nun deutlich beschleunigt werden. Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, dass wegen der geringeren Erträge aus dem Kapitalstock der Stiftung von 6,5 Millionen Euro dieser auf 1,5 Millionen Euro abgeschmolzen wird. Die dadurch frei werdenden Mittel von fünf Millionen Euro sollen zukünftig auch für die Projektförderung verwendet werden können. Bislang durfte die Projektförderung nur aus den Erträgen des Kapitalstocks finanziert werden. Mit der Novelle wird zudem der Name der "Conterganstiftung für behinderte Menschen" in "Conterganstiftung" geändert. Die Gesetzesänderungen werden auf Wunsch der Contergangeschädigten vorgenommen.