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finanzen : Lex Wirecard

Bundestag schärft Reform von BaFin und Bilanzkontrolle nach

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
3 Min

Einen zweiten Fall Wirecard soll es nicht mehr geben. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages hat eindrucksvoll gezeigt, dass nicht nur kriminelle Energie im Management zu dem gigantischen Bilanzbetrug beim inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard AG geführt hat, sondern auch Versagen der Aufsichtsbehörden. Als Konsequenz hat der Bundestag vergangene Woche ein neues Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) verabschiedet und es dabei gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26996) noch nachgeschärft (19/29879).

Kern des FISG ist eine grundlegende Reform des Bilanzkontrollverfahrens. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält hoheitliche Befugnisse, um bei Verdacht auf Bilanzverstöße unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Während der Regierungsentwurf am Nebeneinander von BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) festhielt, wenn auch in geänderter Form, wird nun die Bilanzkontrolle bei der BaFin gebündelt. Um ausgefuchste Kontrolleure zu gewinnen, darf die BaFin übertariflich bezahlen. Wirtschaftsprüfungsunternehmen dürfen höchstens zehn Jahre lang für dasselbe Unternehmen tätig sein, das Prüfteam muss nach spätestens fünf Jahren wechseln. Für Pflichtversäumnisse können Abschlussprüfer wie auch Unternehmensverantwortliche schärfer zur Rechenschaft gezogen werden.

In der Debatte rief Cansel Kiziltepe (SPD) in Erinnerung, Wirtschaftsprüfer von EY hätten Wirecard "jahrelang lupenreine Testate erteilt". Die Koalition verschärfe jetzt die Haftungsregeln deutlich, damit in Zukunft ernsthafter geprüft wird. "Mangelhaft" sei aber auch die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer gewesen, hier würden nun "die ersten Schritte" zu einer Verbesserung eingeleitet.

Matthias Hauer (CDU) befand, der Wirecard-Skandal habe den Finanzminister "aus einem jahrelangen Aufsichts-Tiefschlaf abrupt aufgeweckt". Er habe daraufhin "eilig" einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dann im Finanzausschuss wesentlich nachgeschärft worden sei. Das FISG stoße einen "Kulturwandel bei der BaFin" an und schaffe eine Bilanzkontrolle aus einer Hand.

Diese einstufige Bilanzkontrolle nur durch die BaFin lehnte Florian Toncar (FDP) allerdings ab; die privatrechtliche DPR leiste im Allgemeinen gute Arbeit. Toncar sprach von einem "Schlechte-Gewissen-Gesetz": "Weil die Regierung und die Behörden umfassend versagt haben, soll jetzt ein Gesetz das Publikum milde stimmen und den Eindruck hinterlassen, dass was passiert." Seine Fraktion glaube, dass das FISG "in mancher Hinsicht zu kurz springt", und wolle weiter gehen. Am Ende stimmte die FDP gegen das Gesetz, während sich die übrige Opposition enthielt.

Starker Staat "Nicht weit genug" geht das Gesetz auch Stefan Liebich (Die Linke), aber aus anderen Gründen. Seine Fraktion wolle eine stärkere Rolle des Staates. Auch vermisste Liebich "ausreichende Compliance-Regeln" für die Beschäftigten von Ministerien und Kontrollbehörden. Lisa Paus (Grüne) konstatierte, "auch mit den geltenden Gesetzen hätte der Skandal verhindert werden können und müssen". Erheblichen Reformbedarf erkannte sie dennoch. Was noch fehle, sei eine grundlegende Reform des von vier Großunternehmen beherrscht Marktes der Wirtschaftsprüfung.

Mit "liebe Bürgerinnen und liebe Geschädigte" begann Kay Gottschalk (AfD) seinen Debattenbeitrag. Viele der Erkenntnisse, denen das FISG Rechnung trage, habe es schon viel früher gegeben, monierte er und warf der Koalition vor: "Was Sie hier tun, ist reaktives Handeln, aber sicherlich kein Schritt in die Zukunft". Unter anderem nannte Gottschalk die Abschlussprüfer-Rotation nach zehn Jahren "immer noch zu lang". Dennoch sei das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung.

Mit dem FISG debattiert und beschlossen wurde ein Gesetz "zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes" (19/28166, 19/29804). Es soll die Transparenz von Finanzanlagen erhöhen. Sogenannte Blindpool-Fonds, bei denen noch nicht feststeht, wofür das eingesammelte Geld verwendet wird, dürfen nur noch unter strengen Voraussetzungen Privatanlegern angeboten werden. Zudem wird ein Reglement für Anlageberater und -vermittler geschaffen. "Wenn Menschen ihr hart Erspartes anlegen, dann müssen sie vor Betrug und zwielichtigen Angeboten geschützt werden", sagte Cansel Kiziltepe (SPD) dazu.