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verkehr : Fahrerlos unterwegs

Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
2 Min

Noch sind einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/28000) zufolge keine Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen in Deutschland zugelassen worden. Einen rechtlichen Rahmen, damit autonome Fahrzeuge bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können, gibt es aber seit vergangener Woche: Mit den Stimmen von Union, SPD und FDP, bei Enthaltung der Grünen und Ablehnung von AfD und Linksfraktion hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren (19/27439, 19/29875) verabschiedet.

Mit dem Gesetz werden die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen neu geregelt - ebenso wie die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Das Gesetz regelt zudem den Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten und bestimmt den Begriff der Technischen Aufsicht. Diese muss laut Bundesregierung eine natürliche Person sein, die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen kann. Für die Technische Aufsicht wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verlangt.

Durch die Neuregelung würden dem autonomen Fahren Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglicht, schreibt die Bundesregierung. Denkbar seien unterschiedliche Verwendungen im öffentlichen Personenverkehr innerhalb der Kommunen. Dort könnten mit kleineren und größeren Fahrzeugen verschiedene Personenbeförderungsbedarfe abgedeckt werden. Im kommunalen Bereich eröffneten sich Möglichkeiten für Dienst- und Versorgungsfahrten. Einen weiteren wesentlichen Einsatzbereich bildeten Anwendungsfälle in der Logistik. Daneben seien auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen sowie Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen vorstellbar, heißt es weiter.