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PKW-Maut : Offene Fragen

Der 2. Untersuchungsausschuss legt seinen Abschlussbericht vor. Die Koalitionsmehrheit erkennt keine Belege für eine bewusste Täuschung durch das Ministerium. Die…

14.06.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
4 Min

Es war eine kleinteilige und oft mühsame Aufklärungsarbeit, der sich der 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut") über Monate gewidmet hat. 72 Zeugen wurden in 24 öffentlichen Sitzungen vernommen - und trotzdem sind zahlreiche Fragen rund um die gescheiterte Einführung der Pkw-Maut (offiziell Infrastrukturabgabe genannt) nach wie vor offen. Mehr noch: Im fast 700 seitigen Abschlussbericht (19/30500), den der Ausschussvorsitzende Udo Schiefner (SPD) in der vergangenen Woche Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) übergeben hat, kommen Koalition und Opposition zu einer diametral gegensätzlichen Einschätzung der Arbeit von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Geradezu vernichtend liest sich das Urteil, das die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Sondervotum fällen. Sie sprechen von einem "politischen Abgrund von Ignoranz, Verantwortungslosigkeit, Bedenkenlosigkeit und Rechtsbruch - verbunden mit einem Erschrecken über mangelhaftes Regierungshandwerk". Durch seine verfrühte Unterschrift unter die Mautverträge habe Minister Scheuer "den größtmöglichen Schaden für die Bundesrepublik" in Kauf genommen. Zudem sei der Prozess der Umsetzung "von fehlender Verantwortung und dem gezielten Umgehen rechtlicher Vorschriften" gekennzeichnet gewesen.

Ebenfalls sehr kritisch äußert sich die AfD-Fraktion in ihrem Sondervotum. Den gescheiterten Versuch, eine Pkw-Maut einzuführen, bezeichnet sie als "politisches Fiasko" und als "Inbegriff für verwerfliche Machenschaften, Verschwendung und Prasserei sowie für das Versagen von Politik, Verwaltung und Wirtschaft". Das Ausschussgeschehen sei von Gedächtnislücken höchstdotierter Beamter, der Schwärzung von Akten und von ausweichenden Antworten geprägt gewesen, schreibt die Fraktion. Viele Sachverhalte hätten deshalb nur unzureichend aufgeklärt werden können.

Europa- und Haushaltsrecht Dabei hatte sich der Ausschuss in seinen oft bis tief in die Nacht dauernden Zeugenvernehmungen minutiös mit europarechtlichen, vergaberechtlichen und haushaltsrechtlichen Aspekten rund um die Pkw-Maut befasst. Doch selbst der Bewertungsteil des Berichts mit der Einschätzung der Koalitionsfraktionen lässt vieles offen - beispielsweise bei der juristisch hochkomplexen Frage, ob bei der Vergabe der Aufträge zur Pkw-Maut gegen Vergaberecht verstoßen wurde. Der Ausschuss habe "im Ergebnis einen Verstoß gegen das Vergaberecht aufgrund der divergierenden Auffassungen mit letzter Sicherheit weder entkräften noch bestätigen" können, heißt es darin.

Ebenfalls kein eindeutiges Verdikt fällt der Bericht in Bezug auf das Europarecht. Das Bundesverkehrsministerium, so hatte es die Vernehmung zahlreicher Zeugen gezeigt, war sich nahezu sicher, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage Österreichs gegen die geplante deutsche Pkw-Maut ablehnen würde. Das war, wie sich am 18. Juni 2019 zeigen sollte, ein fataler Irrtum: Der EuGH gab der Klage Österreichs statt und versetzte der Infrastrukturabgabe damit den Todesstoß.

Hätte das Ministerium diesen Ausgang ins Kalkül ziehen und deshalb mit der Unterzeichnung des Betreibervertrags bis nach dem EuGH-Urteil warten sollen? In diesem entscheidenden Punkt nimmt der Abschlussbericht keine klare Position ein.

Der Kompromiss von 2016 zwischen der Bundesrepublik und der EU-Kommission zur Umsetzung der Infrastrukturabgabe, sei zwar ein Indiz dafür gewesen, dass das Projekt mit EU-Recht vereinbar gewesen sei. "Dem dennoch weiterhin bestehenden Risiko, auch eines vollständigen Scheiterns der Pkw-Maut vor dem EuGH, hätte in der Risikoabwägung jedoch eine größere Bedeutung zukommen müssen", hält der Bericht weiter fest. Insbesondere sei zu bemängeln, dass die finanziellen Folgen einer Kündigung aus ordnungspolitischen Gründen vor der Vertragsunterzeichnung nicht näher untersucht worden seien.

Keine Manipulation Die Entscheidung des Ministers, den Betreibervertrag bereits vor dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen, bewertet die Ausschussmehrheit als "vertretbar", nicht ohne auf die Möglichkeit einer späteren Unterzeichnung hinzuweisen. Hervorzuheben sei aber, "dass kein Fall einer Lüge, bewusster Verheimlichung oder Manipulation seitens des BMVI oder von Herrn Bundesminister Scheuer glaubhaft nachgewiesen werden konnte".

Das sieht die Opposition ganz anders: FDP, Linke und Grüne zeigen sich überzeugt, dass Minister Scheuer und sein damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz den Bundestag und den Untersuchungsausschuss über ein Angebot zur Verschiebung der Vertragsunterzeichnung zu täuschen versucht hätten. Dabei beziehen sie sich auf die Frage, die in der breiten Öffentlichkeit das größte Aufsehen erregte: Log Andreas Scheuer vor dem Parlament, als er erklärte, es habe seiner Erinnerung nach kein Angebot der potenziellen Betreiber gegeben, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem EuGH-Urteil zu warten? Genau dieses Angebot wollen die beiden Chefs des Bieterkonsortiums in einem Gespräch mit Scheuer und Schulz am 29. November 2018 gemacht haben.

Ob es dieses Angebot wirklich gegeben habe, sei nicht zu klären gewesen, heißt es im Fazit des Berichts, das die Sicht der Koalition wiedergibt. Hingegen sind sich die FDP, Linke und Grüne sicher, dass es möglich gewesen wäre, die hohen Schadensersatzansprüche der potenziellen Betreiber (560 Millionen Euro) durch eine Verschiebung der Vertragsunterzeichnung zu vermeiden.

Vom Koalitionspartner rückt auch die SPD-Fraktion ab - zwar nicht in einem Sondervotum, aber in einer Stellungnahme von Kirsten Lühmann, der Obfrau der SPD-Fraktion im 2. Untersuchungsausschuss. Das Maut-Debakel sei symptomatisch für die Bilanz von Andreas Scheuer als Verkehrsminister, urteilt sie. Oft hätten bei ihm "Effekthascherei und blinder Aktionismus" im Vordergrund gestanden. Durch die Beweisaufnahme sei deutlich geworden, dass beim Projekt Pkw-Maut nicht verantwortungsvoll gehandelt worden sei. "Als SPD-Fraktion", so Lühmann, "sind wir darüber hinaus davon überzeugt, dass bei Haushalts- und Vergaberecht getrickst worden ist."

Gerade beim Haushaltsrecht finden sich auch in dem von beiden Koalitionsfraktionen getragenen Teil des Abschlussberichts kritische Anmerkungen, insbesondere dazu, dass "die haushaltsrechtliche Prüfung im Dezember 2018 unter hohem Zeitdruck stattfand". Der Ausschuss empfiehlt deshalb, "die haushalterischen Zuständigkeiten und Abläufe im BMVI mit dem Ziel zu überprüfen, dass Mitzeichnungen in Vergabeverfahren jeweils eine angemessene Prüfung mit ausreichender Prüfungstiefe zum Ausdruck bringen". Genug Diskussionsstoff also für das Bundestagsplenum, das in der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode Ende Juni den Abschlussbericht erörtern wird.