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petitionen : Vom Bädersterben bis zur Postzustellung

14.314 Eingaben gingen 2020 beim Petitionsausschuss ein - 785 mehr als im Vorjahr. Opposition kritisiert Blockadehaltung der Koalitionsfraktionen

14.06.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
3 Min

Nicht in allen Fällen sieht der Petitionsausschuss gesetzlichen Handlungsbedarf. Wenn die Katze des Nachbarn sich auf das eigene Grundstück schleicht, um dort "ihr Geschäft" zu erledigen, ärgert das den einen oder anderen Grundstücksbesitzer. Ein Betroffener hatte sich deshalb im vergangenen Jahr an den Petitionsausschuss gewandt und eine Klarstellung des Bundestags gefordert, dass der Schutz des Eigentums und der Privatsphäre von Grundstücksbesitzern höher zu bewerten ist, als das Recht des Katzenhalters, seine Katze frei durch die Umgebung laufen zu lassen. Dem vermochten sich die Abgeordneten nicht anzuschließen. Abschluss des Petitionsverfahrens, "weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte", lautete das Votum in diesem Fall.

Bädersterben Im Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2020 (19/29900), den der Bundestag vergangenen Mittwoch debattiert hat, finden sich aber auch viele Beispiele, bei denen der Ausschuss eine Überweisungen der Petition "zur Erwägung" oder gar "zur Berücksichtigung" an die Bundesregierung veranlasst hat - beispielsweise bei der Eingabe gegen das Bädersterben oder der Forderung, gegen die schlampige Postzustellung vorzugehen. Bindend sind die Ausschussbeschlüsse für die Regierung freilich nicht. Sie wird aber auf ein Problem aufmerksam gemacht und muss dazu Stellung beziehen.

14.314 Eingaben sind beim Petitionsausschuss im Jahr 2020 eingegangen - 785 mehr als noch im Vorjahr. Und deutlich mehr als zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode im Jahr 2017, als gut 11.500 Eingaben den Ausschuss erreichten, wie dessen Vorsitzender Marian Wendt (CDU) während der Debatte feststellte. Das Petitionsrecht sei zu einem bereichernden Instrument direkter Demokratie geworden und werde von den Bürgern auch als solches verstanden, sagte er. "Diese positive Entwicklung macht mich als Vorsitzenden persönlich sehr stolz."

Wendt, der dem nächsten Bundestag nicht angehören wird, rief dazu auf, das Petitionsrecht wahrzunehmen. "Egal ob es sich um ein ganz persönliches Anliegen im Konflikt mit Behörden oder eine Idee zur politischen Gestaltung handelt, die Mitglieder des Petitionsausschusses werden sich Ihrer Angelegenheit mit Engagement und Sorgfalt annehmen", betonte der Unionsabgeordnete.

Mit Selbstkritik wartete Ralf Kapschack (SPD) auf. "Weil wir uns in der Koalition nicht einigen konnten, liegen viele Petitionen auf Halde", sagte er. Der Petitionsausschuss sei nicht wie andere Ausschüsse unmittelbar an der Gesetzgebung beteiligt sondern habe eine Sonderrolle. "Da wäre auch in einer Koalition manchmal mehr Souveränität und Selbstbewusstsein angebracht", befand Kapschack.

Andreas Mattfeld (CDU) indes lobte die "mehr als beachtliche Arbeit des Ausschusses" und betonte die Unterschiede des Petitionsausschusses im Vergleich zu den sogenannten Onlinepetitionsportalen. Diesen Portalen gehe es häufig ausschließlich um kurzfristige politische Aufmerksamkeit zu bestimmten Themen. Sobald ein neues Thema in den Medien en vogue sei, verschwinde das vorherige Thema in den Weiten des Internets und hinterlasse enttäuschte Teilnehmer der Portale.

Den Aufschwung im Petitionswesen reklamierte Johannes Huber (AfD) als Erfolg seiner Fraktion. "Seit wir 2017 in dieses Hohe Haus eingezogen sind, hat sich die Anzahl der Petitionen jedes Jahr erhöht. Wir haben viele Menschen zurück in den politischen Diskurs gebracht, die sich vorher nicht mehr vertreten gefühlt hatten", sagte er. Zugleich kritisiert auch er den Koalitionszwang. Ohne diesen hätte es "viele interessante Abstimmungen im Laufe der Legislatur gegeben", sagte Huber.

"Jeder hat das Recht, sich an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden", machte Manfred Todtenhausen (FDP) deutlich. Der Ausschuss befasse sich mit jeder Petition, "egal wie viele Unterschriften sie hat". Hinter besonders oft mitgezeichneten Petitionen stehe leider immer häufiger kommerzielles oder politisches Interesse, sagte er. Dafür sei das Petitionsrecht aber nicht gedacht.

Es seien nur drei Prozent der Petitionen in dieser Legislaturperiode an die Ministerien weitergeleitet worden, beklagte Kerstin Kassner (Die Linke). Verantwortlich dafür seien die Abgeordneten der Koalition, die sich "einfach vor die Türen der Ministerien legen und sagen: Nein, wir wollen nicht, dass das weiterkommt".

Corinna Rüffer (Grüne) verwies auf die starken Instrumente, die der Petitionsausschuss habe. Er könne Regierungsvertreter laden, Akten einsehen, Fachleute hinzuziehen und viele Dinge mehr. "Aber wir müssen die Instrumente auch anwenden, damit wir in viel mehr Fällen zum Erfolg kommen", forderte sie.