Piwik Webtracking Image

Lieferkettengesetz : Begrenzt haftbar

Ab 2023 gelten besondere Sorgfaltspflichten für Konzerne. Die Reaktionen sind gespalten

14.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
5 Min

Aus der kargen Felslandschaft ragen 34 weiße, windschiefe Holzkreuze empor. Im Hintergrund sind Abraumhalden zu sehen, unweit davon ein Meer von Wellblechhütten. Die Kreuze sind die einzige sichtbare Erinnerung an das sogenannte Massaker von Marikana. Am 16. August 2012 erschoss die südafrikanische Polizei hier 34 streikende Bergleute der Platin-Mine des britischen Konzerns Lonmin, mehr als doppelt so viele wurden teils lebensgefährlich verletzt. Sie hatten für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen gekämpft, jedoch ohne Erfolg.

Das Blutbad bleibt eine offene Wunde in Südafrikas junger Demokratie. Weder der Minenbetreiber noch der größte Abnehmer des Platins, der deutsche Chemiekonzern BASF, haben sich bisher zu ihrer Verantwortung bekannt. Dabei nimmt BASF für sich in Anspruch, soziale Verantwortung in der Lieferkette und faires Wirtschaften seit langem wahrzunehmen. Menschenrechtsorganisationen vor Ort werfen dem Konzern dennoch Untätigkeit vor. Nach den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte müsste er die gesamte Lieferkette auf Menschenrechtsverletzungen untersuchen, meint etwa der Executive Direktor John Capel von der Bench Marks Foundation.

Zwar sind BASF und zivilgesellschaftliche Organisationen schon lange im Austausch darüber, wie die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden können. Aber vor Ort gebe es nicht viel vorzuweisen, sagt Bischof Johannes Seoka, Vorstandsvorsitzender der Bench Marks Foundation. "Die Sprache hat sich geändert. Aber wir bestehen auf greifbaren Ergebnissen."

Das am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossene "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" (siehe Text unten) schreibt diese Verantwortung für deutsche Unternehmen nun fest. Sie müssen ab Januar 2023 nicht nur für ihren eigenen Geschäftsbereich, sondern auch für ihre direkten Zulieferer sicherstellen, dass Arbeits-, Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten werden. Bei Verfehlungen drohen hohe Bußgelder.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, zunächst auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen entsprechend der Kriterien des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu setzen. Doch nach einem Prüfbericht erfüllten nur 17 Prozent der deutschen Unternehmen die Anforderungen. Daraufhin legte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Entwurf für eine verbindliche Regelung vor.

Mühsamer Kompromiss Das nun beschlossene Gesetz ist ein zwischen Union und SPD mühsam ausgehandelter Kompromiss. Ursprünglich wollten Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), dass Unternehmen auch für mittelbare Zulieferer bis hin zum Rohstofflieferanten Verantwortung übernehmen. Jetzt gilt auf Druck der Wirtschaft, dass mittelbare Zulieferer erst einbezogen werden, wenn das Unternehmen substantielle Kenntnisse über Menschenrechtsverletzungen erhält. Trotzdem reißt die Kritik der Unternehmen nicht ab - gerade der Mittelstand fürchtet mehr Bürokratie und Kosten. "Das Gesetz ist für den unternehmerischen Mittelstand eine völlig überflüssige neue Zumutung in wirtschaftlich schweren Zeiten", sagte Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe. Zu allem Überfluss stelle es Unternehmen auch noch "unter Generalverdacht". Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, erklärte in der "Bild"-Zeitung: "Statt Menschenrechte zu sichern und Umweltverstöße zu verhindern, werden vor allem Bürokraten mit Arbeit versorgt." Nach Ansicht des Präsidenten des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Karl Haeusgen, werden die drohenden Bußgelder dazu führen, dass Unternehmen sich aus den jeweiligen Ländern zurückziehen. "Wie viel ist dann gewonnen für die Arbeiter vor Ort?"

Der Wirtschaftsrat der CDU forderte die CDU/CSU-Fraktion im Februar dazu auf, das Gesetz im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ganz zu stoppen. "Leider hat sich die SPD gegen jeden wirtschaftlichen Sachverstand durchgesetzt", urteilte Generalsekretär Wolfgang Steiger. Eine rechtssichere Überprüfung der gesamten Lieferkette sei insbesondere für kleine und mittelständische Familienunternehmen schlicht nicht darstellbar.

Anders sieht das der entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sascha Raabe, der seit Jahren für das Gesetz gekämpft hat und nun "stolz und überglücklich" ist. "Es geht um die Pflicht, sich zumutbar und angemessen um die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten in der gesamten Lieferkette zu kümmern. Ausbeutung darf kein Wettbewerbsvorteil sein." Für den langjährigen Entwicklungspolitiker ist das Lieferkettengesetz ein "historischer Meilenstein" im Kampf gegen Kinderarbeit und Hungerlöhne. "Ich habe vor Ort zu oft Menschen sehen müssen, die unter brutalsten Bedingungen für unsere Konsumgüter ausgebeutet werden", berichtet Raabe.

Unwürdige Bedingungen Die Bergarbeiter der Marikana-Mine haben ihren Streik mit dem Leben bezahlt. Näherinnen in Pakistan, Indien oder Bangladesch arbeiten bis heute unter unwürdigen Bedingungen zu Hungerlöhnen. In Minen ist Kinderarbeit immer noch an der Tagesordnung, auf lateinamerikanischen Kaffee-, Kakao- und Fruchtplantagen werden die Arbeits- und Sozialstandards kontinuierlich verletzt. Ihre Produkte landen in deutschen Supermärkten - zum Beispiel Bananen aus 11.000 Kilometer entfernten Anbaugebieten für 99 Cent das Kilo.

Auf den Bananenplantagen in Ecuador drückt der deutsche Discounter Aldi die Preise. Zu Jahresbeginn kündigte das Unternehmen an, den Einkaufspreis nochmals auf unter zwölf Euro pro Kiste (etwa 18 Kilogramm) zu senken. Für die Kleinbauern bleiben damit weniger als sechs Euro pro Kiste und damit zu wenig zum Leben, wie Jorge Acosta von der Landarbeitergewerkschaft ASTAC berichtet. Der offizielle Mindestabnahmepreis für die Produzenten liege bei 6,40 US-Dollar pro Bananenkiste, werde aber systematisch unterlaufen. Acosta weiß von Beispielen, "wo nur 2,50 Euro gezahlt werden".

Nach Überzeugung zahlreicher entwicklungspolitischer Organisationen, die sich in der "Initiative Lieferkette" zusammengeschlossen haben, würde ein wirksames Lieferkettengesetz solche Ausbeutung verhindern. Doch den jetzt beschlossenen Kompromiss halten sie für unzureichend.

"Es ist nur ein Lieferkettengesetz light", sagt Franziska Humbert von Oxfam. Ein echter zivilrechtlicher Schadensanspruch sei herausgestrichen worden. "Die Menschen, die auf Trauben-, Orangen- und Kaffeeplantagen für unser Essen schuften, haben immer noch keine echte Chance, ihre Gesundheitsschäden, zum Beispiel durch Pestizideinsatz, vor deutschen Gerichten einzuklagen", betont sie. Auch die Sorgfaltspflicht falle hinter internationalen Standards zurück. "Für den Lebensmittel-Einzelhandel bedeutet das, dass es größtenteils nur um eigene unmittelbare Zulieferer geht, die meistens in Deutschland sind", betont sie. Das entspreche aber nicht dem Zweck des Gesetzes, das doch Kinderarbeit, Gesundheitsschäden durch Pestizide, Umweltschäden durch Ölverschmutzung, Unterdrückung von Gewerkschaften und andere Menschenrechtsverletzungen am Anfang der Lieferkette verhindern solle.

Europäische Lösung Nichtregierungsorganisationen, aber auch Wirtschaftsverbände, warten nun auf ein europäisches Lieferkettengesetz. Erstere, weil sie sich schärfere Regeln erhoffen, letztere, weil sie mit einer europaweiten Regelung mehr Rechtssicherheit erwarten. Das deutsche Gesetz müsste dann an EU-Recht angepasst werden.

Einen ersten Entwurf hat im März das Europäische Parlament vorgelegt. Mit großer Mehrheit nahm es einen Vorschlag an, der börsennotierte sowie kleine und mittlere Unternehmen zu Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten soll, wenn sie in einem Hochrisikobereich tätig sind. Dazu zählen etwa die Textil-, Rohstoff- und Lebensmittelindustrie, weil es dort häufiger zu Menschenrechts- und Umweltverstößen kommt. Die Abgeordneten fordern zudem, dass Unternehmen auf Schadenersatz verklagt werden können. Importverbote sollen für Produkte gelten, die mit Zwangs- und Kinderarbeit in Verbindung stehen.

Das europäische Gesetzgebungsverfahren kann jedoch erst beginnen, wenn auch EU-Justizkommissar Didier Reynders einen Vorschlag vorgelegt hat. Das soll noch im Juni passieren. Vorbilder gibt es in der EU schon: Frankreich hat seit 2017 ein Lieferkettengesetz, das auch einen Wiedergutmachungs- und Haftungsmechanismus enthält. In den Niederlanden gilt seit 2019 ein Gesetz mit Fokus auf der Bekämpfung von Kinderarbeit. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt oder Waren beschlagnahmt werden.

Die Autorin ist freie Journalistin in Berlin.