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coronakrise : Abstand im Parlament

Sonderregelungen werden verlängert

28.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
1 Min

Zum wiederholten Mal hat der Bundestag seine Geschäftsordnung an die pandemische Lage angepasst und die entsprechenden Regelungen bis zum Ende der Legislatur verlängert. Die Vorlage (19/30669) des Geschäftsordnungsausschusses wurde in der vergangenen Woche mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen, gegen das Votum von AfD und Linken, bei Enthaltung der FDP beschlossen.

Demnach ist das Parlament auch dann beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Normalerweise müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Für die Ausschüsse gilt eine vergleichbare Regelung. Sie sind beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet sind. Bei öffentlichen Ausschussberatungen und Anhörungen kann der Öffentlichkeit der Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt werden. Aufgeführt sind die Bestimmungen in Paragraf 126a der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Weitere verlängerte Regelungen betreffen den Paragrafen 122a und Anlage 4 GO-BT.

Die Verlängerung der Coronaregelungen wird mit weiter nötigen Abstands- und Hygieneauflagen begründet. Die GO-BT unterliege im Übrigen der Diskontinuität, heißt es in der Begründung für die verlängerte Geltungsdauer. Der 20. Bundestag könne nach der Konstituierung über die Aufhebung oder Übernahme des Paragrafen 126a entscheiden.