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Vor 60 Jahren... : 312 Mark auf die hohe Kante

12.07.2021
2023-08-30T12:39:39.7200Z
1 Min

12.7.1961: Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung. Die Deutschen sind als "Volk der Sparer" bekannt. Sparschwein und Sparbuch: lange Zeit Standard. Über die Frage, wie sich der einzelne Bundesbürger ein kleines Vermögen zusammensparen kann, machte sich die Politik einige Jahre nach dem Beginn des Wirtschaftswunders erstmals Gedanken: Am 12. Juli 1961 trat das "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" in Kraft.

Nach dem Gesetz konnten Arbeitnehmer vermögenswirksam festgelegte Leistungen des Arbeitgebers steuer- und versicherungsfrei sparen - insgesamt bis zu 312 D-Mark jährlich. Der Bundestag hatte das Gesetz gegen die Stimmen der FDP angenommen. Für die Liberalen schuf die Regelung "eine unterschiedliche Bewertung der Arbeitnehmer nach ihrem Arbeitsplatz". Das Gesetz sei "für eine gesunde Eigentumspolitik ungeeignet", kritisierte der FDP-Abgeordnete Heinz Starke. Für die Union war es dagegen ein "folgerichtiger Schritt": Nach dem "Wiederaufbau unserer Wirtschaft" sei die "Stärkung der Stellung des einzelnen in der Gesellschaft" angezeigt, so CDU-Politiker Hans Katzer. "Diese Phase ist gekennzeichnet durch unsere Forderung: Eigentum für jeden!" Zwar empfingen laut "Spiegel" im Jahr 1970 von den damals fünf Millionen "312-Mark-Sparern" nur eine Million vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers - der Rest brachte die Summe aus eigener Tasche auf. Dennoch verfolgte die Politik den Kurs weiter: Im Jahr 1970 wurde der Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen auf 624 D-Mark verdoppelt.