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Bundestag : Die Debatte geht noch weiter

Wie die Experten der Fraktionen das Bundesteilhabegesetz bewerten

12.07.2021
2023-08-30T12:39:39.7200Z
3 Min

Wilfried Oellers, CDU/CSU:

Die Reform der Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) war für uns eines der wichtigsten Reformvorhaben der vergangenen Wahlperiode. Eine Baustelle bleiben aber die zu klärenden Finanzierungsfragen im Rahmen der Überleitungsvereinbarungen und Rahmenverträge auf Länderebene. Wir haben außerdem vor wenigen Wochen mit dem Teilhabestärkungsgesetz die Grundlage für den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe klargestellt und die Definition an die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) und die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) angepasst. Wir folgen damit den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, an der auch Verbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt waren. Wichtig dabei: Der leistungsberechtigte Personenkreis bleibt wie er ist.

Angelika Glöckner, SPD:

Wichtigstes Instrument für mehr Selbstbestimmung ist die neugeregelte Personenzentrierung. Damit wird konkret Hilfe nach individuellem Bedarf gewährt, statt in Abhängigkeit zur Unterbringungsform. Menschen müssen nicht mehr von Amt zu Amt laufen, sondern wir ermöglichen Hilfen aus einer Hand.

Mit den Teilhabeberatungsstellen haben wir flächendeckend wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen geschaffen. Als vierte und letzte Stufe tritt die Regelung des leistungsberechtigten Personenkreises in Kraft. Das BTHG wird wissenschaftlich begleitet und gegebenenfalls nachgebessert.

Uwe Witt, AfD:

Mit dem BTHG wurde ein Bürokratie-Monster erschaffen, das leider seiner hehren Absicht nicht gerecht wurde. Statt Leistungsverbesserung bei gleichzeitiger Kostenneutralität wurde der Kostenapparat weiter aufgebläht. Leider hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Chance vertan, durch das Teilhabestärkungsgesetz die Defizite des BTHG besonders im Bereich der Inklusion behinderter Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu korrigieren. Mit sämtlichen Gesetzentwürfen im Bereich der Behindertenpolitik hat sich das BMAS in kleinschrittigen und halbherzigen Veränderung verfangen, statt einmal eine umfassende Reform der Teilhabe im Sinne der Betroffenen anzupacken.

Jens Beeck, FDP:

Vier Jahre nach Inkrafttreten der ersten Stufe des Gesetzes ist klar geworden, dass es nicht gelungen ist, den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. Es gibt noch unzählige Baustellen. Viele neue Regelungen waren von Beginn an nicht praxistauglich und haben zu massiven Unsicherheiten bei Betroffenen, Angehörigen und Betreuern geführt. Die unterschiedliche Umsetzung in den Ländern führt zudem zu Ungleichbehandlung. Union und SPD ist es nicht gelungen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfassend zu stärken. Anstelle von echten Initiativen, zum Beispiel zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder der Mobilität, gab es leider nur Minimalreparaturen.

Sören Pellmann, Die Linke:

Leider wurde das BTHG von Beginn an unter Kostenvorbehalt gestellt und die Länder und Kommunen für die Ausgestaltung der Leistungen sowie der Kriterien für die Anspruchs- und Bedarfsfeststellung verantwortlich gemacht, ohne ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen. Ergebnis ist ein Flickenteppich an verschiedenen Verfahren von Teilhabekonferenzen und der Leistungserbringung. Bedarfe der Leistungsberechtigten müssen nach bundesweit einheitlichen Kriterien auf Grundlage der ICF festgestellt werden. Alle Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und vollständig einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltet werden. Ebenso müssen das Zwangspooling und der Kostenvorbehalt in gestrichen werden.

Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen:

Deutschland bleibt hinter den Vorgaben der UN-BRK weit zurück. Alle Menschen, die einen Bedarf haben, müssen möglichst unbürokratisch an die benötigten Leistungen kommen. Dabei sollte komplett auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen verzichtet werden. Der Mehrkostenvorbehalt muss abgeschafft werden, damit die Menschen selbst über ihre Wohn- und Lebensform entscheiden können. Leistungen müssen an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet sein und dürfen gegen den Willen der Betroffenen nicht gemeinschaftlich erbracht werden. Assistenzleistungen müssen auch im Ehrenamt finanziert werden, um etwa politische Partizipation zu ermöglichen.