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Kommunikation : Wenn Zoom und Untertitel fehlen

Im Netz gibt es eine Reihe von nicht barrierefreien Inhalten und Stolpersteinen

12.07.2021
2023-08-30T12:39:39.7200Z
2 Min

Auf fehlende Rampen oder kaputte Fahrstühle stoßen Menschen mit Behinderung im Internet zwar nicht, aber auch der virtuelle Raum kann nur dann von allen Menschen genutzt werden, wenn er barrierefrei gestaltet ist. Mit der im deutschen Sprachraum geltenden Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) wurden in den vergangenen Jahren Leitlinien vorgelegt, damit Macher von Webseiten, Apps und digitalen Produkten Menschen mit Behinderung als Adressaten mitdenken.

In Deutschland gilt laut Statistischem Bundesamt fast jeder zehnte Mensch als schwerbehindert , viele von ihnen stoßen regelmäßig auf Hürden, wenn sie im Netz surfen. Laut der Verordnung sollen Web-Produkte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Vier zunächst schwer greifbare Schlüsselprinzipien, bei denen zum Verständnis praktische Beispiele nötig sind.

Jörg Morsbach ist Experte für digitale Barrierefreiheit. Ihm fallen immer wieder die gleichen Fehler im Netz auf, etwa hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit: "Oft werden bei Videos die Untertitel vergessen. Das ist eine schwerwiegende Barriere für gehörlose Menschen, obwohl sie einfach zu beheben ist", sagt er. Auch seien Alternativtexte für Bilder zentral. Diese beschreiben blinden Menschen, was auf den Bildern zu sehen ist. Hinsichtlich der Bedienbarkeit sei vor allem der Fokus auf die Verwendung einer Computer-Maus nicht förderlich, urteilt Morsbach: "Eine Computer-Maus ist ein grafisches Eingabegerät. Um sie benutzen zu können, muss man sehen können. Vor allem blinde Menschen, aber auch motorisch eingeschränkte Menschen verwenden eher eine Tastatur. Leider sind aber viele Internetseiten nicht vollständig mit Tastatur bedienbar."

Auch auf der inhaltlichen Ebene können Verständnisprobleme zu Barrieren führen. Zum Beispiel, wenn in Online-Formularen Fehlermeldungen oder Anweisungen nicht eindeutig sind. Nicht nur Menschen mit kognitiven Behinderungen werden dadurch ausgeschlossen. Barrierefreiheit hat auch viel mit Flexibilität zu tun, erklärt Morsbach. "Manche User möchten vielleicht Texte vergrößern, um sie besser lesen zu können. Oft wird das nicht unterstützt oder es funktioniert einfach nicht, etwa wenn man Textgrafiken verwendet."

Durch die EU-Richtlinie 2102 sind alle öffentlichen Stellen in der EU zur Barrierefreiheit verpflichtet. Seit dem 23. September 2020 müssen daher alle Webseiten der öffentlichen Hand barrierefrei sein - und eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" enthalten. Neben Webauftritten müssen auch Apps, Fachverfahren, Software-Anwendungen und PDF-Dokumente barrierefrei sein. "Deshalb ist das Thema auch relevant für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten und an Ausschreibungen der öffentlichen Hand teilnehmen wollen", erzählt Morsbach. Und spätestens ab Juni 2025 werden auch viele andere privatwirtschaftliche Unternehmen dazu verpflichtet, ihr digitales Angebot barrierefrei zu gestalten.