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Leben mit Behinderung : Viele bleiben unsichtbar

Die angestrebte Teilhabe wird oft durch unnötige Barrieren verhindert

12.07.2021
2023-08-30T12:39:39.7200Z
5 Min

Als ich klein war, wollte ich meine Behinderung wann immer möglich verstecken. Ich lebe seit meiner Geburt mit einer Hemiparese, einer halbseitigen spastischen Lähmung. Sie äußert sich unter anderem dadurch, dass meine linke Hand in vielen Situationen, besonders wenn ich aufgeregt bin, verkrampft, und dadurch, dass ich hinke. Wann immer möglich, habe ich als Kind und Jugendlicher meine Hand in die Hosentasche geschoben, um sie vor den Blicken der anderen zu verbergen. Vor allem in neuen sozialen Kontexten und Gruppen blieb ich am liebsten so lange wie möglich sitzen.

Ich wollte meine Behinderung verstecken, weil ich in einer Gesellschaft aufwuchs, in der behinderte Menschen unsichtbar waren. In Filmen sah ich keine Schauspieler mit Behinderung. In der Tagesschau sah ich keine Nachrichtensprecher, die eine Behinderung hatten. Im Radio hörte ich keine Sprecher mit einer sprachlichen Beeinträchtigung. Meine Beeinträchtigung erlebte ich als Abweichung von einer scheinbar nicht-behinderten Norm - eine Abweichung, für die ich mich schämte.

Falsche Perspektive Heute mangelt es in den Medien noch immer an Sichtbarkeit und Repräsentanz behinderter Menschen. "In Medienhäusern stehen die Chancen gut, der oder die Einzige zu sein - mit (sichtbarer) Behinderung", schreibt die Journalistin Judyta Smykowski in ihrem Kommentar "Journalist*innen mit Behinderung: Bürde oder Privileg" in der "taz". Dass in den Medienhäusern Journalisten mit Behinderung fehlen, hat Auswirkungen auf die Berichterstattung.

Am 28. April dieses Jahres wurden vier Bewohner des Thusnelda-von-Saldern-Hauses, einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen in Potsdam, mutmaßlich durch eine Pflegemitarbeiterin der Einrichtung getötet, eine weitere Bewohnerin wurde schwer verletzt. In der Berichterstattung wurde viel zu selten mit Menschen mit Behinderung gesprochen und viel zu oft über sie. Viel zu selten wurde nach der Perspektive behinderter Menschen gefragt, viel zu oft nach der mutmaßlichen Täterin.

So spekulierte ein Polizeipsychologe in einer Sendung des RBB-Fernsehens über mögliche Motive der Beschuldigten: Sie sei möglicherweise überfordert gewesen und habe die Opfer vielleicht "von Leiden erlösen" wollen. Der Aussage liegt nicht nur das Stereotyp zugrunde, ein Leben mit Behinderung sei ein leidvolles Leben. Es passiere auch eine Täter-Opfer-Umkehr, schreibt der Aktivist Raul Krauthausen im Onlinemagazin "Die Neue Norm". "Natürlich ist der RBB nicht verantwortlich dafür, was ein Polizeipsychologe sagt", so Krauthausen. Aber der RBB sei dafür verantwortlich, eine Gegenposition abzubilden, etwa die eines behinderten Experten, der auf die strukturellen Hintergründe der Tat und systemische Probleme in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung hätte aufmerksam machen können (siehe auch Interview Seite 2).

Erschwerter Zugang Dass die Berichterstattung über die Tötung der vier Bewohner des Thusnelda-von-Saldern-Hauses so desaströs verlief, mag unter anderem am Mangel an Journalisten mit Behinderung in den Redaktionen liegen. Der Deutsche Journalisten Verband und das Projekt Leidmedien.de schreiben in einer gemeinsamen Broschüre mit dem Titel "Journalist*innen mit Behinderung - bitte mehr davon!": "Medienschaffende mit Behinderung sind für jede Redaktion eine Bereicherung (...)." Zum Beispiel, weil sie eine Sensibilität dafür mitbringen, dass man besser mit Menschen mit Behinderung spricht als über sie. Schließlich lautet eine alte, aber nicht minder gültige Forderung der Behindertenbewegung: "Nichts über uns ohne uns!"

Dass es in den Redaktionen an Journalisten mit Behinderung mangelt, hängt vor allem mit Barrieren zusammen. "Fehlende Barrierefreiheit ist in Medienunternehmen (...) ein großes Problem", berichtet die freie Journalistin Andrea Schöne, die kleinwüchsig ist. Insbesondere Tonstudios beim Radio seien häufig nicht auf ihre Größe ausgelegt. Thorsten Schweinhardt, der als Redakteur beim Hessischen Rundfunk arbeitet und blind ist, erinnert sich an sein erstes Praktikum bei einer Rundfunkanstalt: "Es war ein Praktikum von vier Wochen, für einen blinden Praktikanten krempeln die natürlich nicht ihre ganze Software um. Und ich hatte in diesen vier Wochen auch keinen Assistenten."

Repräsentanz Nicht nur im Journalismus fehlt es an Repräsentanz behinderter Menschen. So fand die "Süddeutsche Zeitung" heraus, dass im aktuellen Bundestag 23 Abgeordnete mit einer Behinderung sitzen und dem Parlament damit 43 Menschen mit Behinderung fehlen, um deren gesellschaftlichen Anteil zu repräsentieren. Aktuell gehören dem Bundestag 709 Abgeordnete an. Die 23 Volksvertreter mit Behinderung machen also gerade einmal rund drei Prozent der Parlamentarier aus. Der Anteil schwerbehinderter Menschen in der Gesellschaft liegt jedoch nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 9,5 Prozent.

Wenn es während meiner Kindheit und Jugend Minister mit Behinderung oder vielleicht sogar einen Kanzler mit Behinderung gegeben hätte, dann hätte ich bestimmt nicht das Gefühl gehabt, meine Behinderung sei eine Abweichung von einer scheinbar nicht-behinderten Norm und ich müsste sie verstecken. Aber jenseits positiver psychologischer Effekte für Jugendliche mit Behinderung wäre es auch in gesetzgeberischer Hinsicht wichtig, dass Menschen mit Behinderung ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend im Bundestag vertreten sind mit ihrer Expertise.

Keine Barrierefreiheit Im Mai dieses Jahres verabschiedete der Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die nationale Umsetzung des European Accessibility Acts (kurz: EAA), der die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen regeln soll. Das BFSG legt in Paragraf drei fest: "Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt, und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein."

Behinderten Menschen geht das Gesetz nicht weit genug, da es mitnichten, wie man auf den ersten Blick meinen könnte, die gesamte Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das Problem: Das Gesetz regelt in Paragraf eins ganz genau, für welche Produkte und Dienstleistungen die Pflicht zur Barrierefreiheit besteht. Heißt: Ein nicht genanntes Produkt oder eine nicht genannte Dienstleistung müssen auch nicht barrierefrei sein. Außerdem nimmt das Gesetz kleine Unternehmen von der Pflicht, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anzubieten, aus.

Diskriminierung Der Aktivist Constantin Grosch schreibt in seinem Kommentar zum Gesetz im Onlinemagazin "Die Neue Norm": Kleine Unternehmen "dürfen so auch in Zukunft durch fehlende Barrierefreiheit diskriminieren". Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen hatten bereits in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf dafür plädiert, den Anwendungsbereich deutlich auszuweiten, zum Beispiel auf beruflich genutzte Produkte und Dienstleistungen wie den Computer am Arbeitsplatz, aber auch auf das bauliche Umfeld der Produkte und Dienstleistungen. "Es reicht beispielsweise nicht aus, einen Geldautomaten barrierefrei nutzen zu können. Man muss den Automaten auch barrierefrei erreichen können", schrieb der Verein Sozialheld*innen in seiner Stellungnahme.

Weder wurde das Gesetz auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet, noch wurden Regelungen für die bauliche Umgebung ergänzt. Einzig wurde das Gesetz von Barrierefreiheitsgesetz (BFG) in Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umbenannt, da es eben keine flächendeckende Barrierefreiheit schafft.

Wirksame Teilhabe Die 2007 von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention definiert, "dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern".

Wir erinnern uns an den sehbehinderten Journalisten Schweinhardt, der während des Praktikums in seinen Möglichkeiten eingeschränkt war. Hier entstand die Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen seiner Sehbehinderung und einer für sehbehinderte Menschen nicht barrierefreien Software. Das BFSG hätte ein entschiedener Schritt sein können, um umweltbedingte Barrieren wie eine nicht-barrierefreie, beruflich genutzte Software abzubauen.

Da es dieser Schritt nicht ist, wird es noch dauern, bis Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft wirklich sichtbarer und hörbarer werden. Denn gerade in diesem Moment könnte ein Mensch mit Behinderung in irgendeinem Medienhaus in Deutschland ein Praktikum absolvieren, der seine Fähigkeiten nicht zeigen kann, weil die Software, mit der gearbeitet wird, im BFSG fehlt.

Der Autor ist freier Journalist.