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Gastkommentare - Pro : Sinnvolles Symbol

Deutsch ins Grundgesetz?

30.08.2021
2023-08-30T12:39:40.7200Z
2 Min

E s ist nicht so selbstverständlich wie es klingt: Längst wird in Deutschland nicht mehr überall deutsch gesprochen. Internationale Unternehmen, die hier arbeiten oder auch deutsche Konzerne mit globalen Verflechtungen haben längst Englisch als Firmensprache angeordnet. Auch große Anwaltskanzleien drängen darauf, dass bei Wirtschaftsprozessen auf Englisch verhandelt wird. Nun könnte man sagen: Warum nicht, wenn sich die Beteiligten einig sind? Nur: Wenn Englisch als Gerichtssprache akzeptiert wird, müsste auch jeder deutsche Privatkläger, der gegen Amazon oder Bookingcom vorgeht, auf Englisch klagen. Aber nicht jeder beherrscht diese lingua universalis so gut, dass er ohne teure Dolmetscher prozessieren kann.

Folgt man der Argumentation, dass in bestimmten Sprach-Clustern wie etwa in der global verflochtenen Wirtschaft von Deutsch als Verkehrs- und Amtssprache abgewichen werden kann, dann müsste dieses Prinzip auch in Ämtern von Stadtteilen gelten, in denen Deutsch längst nicht mehr die Sprache der dortigen Bevölkerungsmehrheit ist. Damit würde aber nicht nur der Staat überfordert, sondern auch das Verständnis von Integration auf den Kopf gestellt. Wer in Deutschland leben und arbeiten will, muss die Landessprache erlernen. Das bedeutet nicht, dass Behörden Formulare auch in anderen Sprachen anbieten oder Mitarbeiter einstellen können, die Englisch, Türkisch oder Arabisch sprechen. Aber Hilfe im Amtsverkehr oder Englisch in der Privatwirtschaft ist etwas fundamental anderes als ein Verzicht auf Deutsch als Amtssprache. Eine Bekräftigung im Grundgesetz wäre deshalb sinnvoll. Das Erlernen fremder Sprachen ist unverzichtbar - die Verteidigung der Muttersprache aber auch.