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Vor 70 Jahren... : Der erste Schritt

20.09.2021
2023-08-30T12:39:42.7200Z
1 Min

27.9.1951: Adenauer über den Umgang mit Israel. Sechs Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft stellte sich im In- und Ausland die Frage: Welche Haltung nimmt die Bundesrepublik gegenüber Juden und dem Staat Israel ein? In seiner Regierungserklärung am 27. September 1951 gab Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) eine klare Antwort. "Die Bundesregierung und mit ihr die große Mehrheit des deutschen Volkes sind sich des unermesslichen Leides bewusst, das in der Zeit des Nationalsozialismus über die Juden in Deutschland und in den besetzten Gebieten gebracht wurde", erklärte er. Zudem bekannte sich Adenauer zu den "unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" und kündigte eine "materielle Wiedergutmachung" an.

Umgesetzt wurde die Ankündigung ein Jahr später. Im September 1952 schlossen Deutschland und Israel das "Luxemburger Abkommen", in dem sich die Bundesrepublik dazu verpflichtete, innerhalb von zwölf bis 14 Jahren Israel eine Entschädigung in Höhe von drei Milliarden D-Mark zu zahlen oder in Waren zu liefern. Außerdem zahlte die Bundesrepublik 450 Millionen D-Mark an die Jewish Claim Conference, eine Organisation, die Ansprüche jüdischer Opfer gegenüber Deutschland vertritt. Unumstritten war das Abkommen nicht. Während in Israel die Zahlungen teils als "Blutgeld" aufgefasst wurden, gab es in Deutschland Stimmen, die die Beträge zu hoch fanden. Bei der Ratifizierung des Abkommens stimmten im Bundestag 238 von 358 Abgeordneten für den Vertrag.